Zahlreiche Internetnutzer erhalten derzeit Post von der Berliner Kanzlei NIMROD. Im Auftrag der Spieleentwicklerin Headup GmbH verschickt die Kanzlei Abmahnungen wegen des Computerspiels „Industria 2“. Den Betroffenen wird vorgeworfen, das Spiel über eine Internet-Tauschbörse illegal verbreitet zu haben. Neben einer Unterlassungserklärung werden pauschal 850 Euro verlangt.
Worum geht es?
Im Kern geht es um den Vorwurf des Filesharings. Anders als viele Nutzer vermuten, ist dabei nicht allein der Download eines Spiels problematisch. Entscheidend ist vielmehr, dass über sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke heruntergeladene Dateien häufig gleichzeitig anderen Nutzern automatisch wieder zum Download angeboten werden. Juristisch spricht man von einer öffentlichen Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke.
Nach Auffassung der Rechteinhaber verletzt ein solcher Upload das Urheberrecht und kann Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten auslösen.
Warum richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber?
In vielen Fällen wird zunächst der Inhaber des Internetanschlusses in Anspruch genommen. Hintergrund ist, dass über die ermittelte IP-Adresse der Anschluss identifiziert werden kann. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Je nach Einzelfall kann eine Haftung ausgeschlossen sein – etwa wenn Familienangehörige, Mitbewohner oder andere Personen den Internetanschluss genutzt haben.
Gerichte verlangen allerdings, dass Anschlussinhaber im Streitfall nachvollziehbar darlegen, wer als Nutzer infrage kommt. Deshalb kommt es stets auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.
Unterlassungserklärung mit langfristigen Folgen
Besonders vorsichtig sollten Betroffene bei der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sein. Wer diese ungeprüft unterschreibt, schließt einen rechtlich bindenden Vertrag, der grundsätzlich lebenslang gilt. Verstößt der Unterzeichner später erneut gegen die Verpflichtung, können Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro fällig werden.
Deshalb raten Rechtsexperten davon ab, die vorformulierte Erklärung ungeprüft zu unterschreiben. Ob überhaupt eine Erklärung abgegeben werden muss und in welcher Form dies sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Nicht jede Forderung muss vollständig bezahlt werden
Auch die geforderte Zahlung von 850 Euro sollte nicht vorschnell geleistet werden. Zwar können berechtigte Ansprüche grundsätzlich bestehen, allerdings bedeutet der Erhalt einer Abmahnung nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen in voller Höhe berechtigt sind. Je nach Sachlage kann eine Verteidigung möglich sein oder es können Vergleichslösungen in Betracht kommen.
Fristen ernst nehmen
Wer eine Filesharing-Abmahnung erhält, sollte das Schreiben keinesfalls ignorieren. Die gesetzten Fristen sind häufig kurz, und bei Untätigkeit drohen gerichtliche Schritte mit zusätzlichen Kosten. Gleichzeitig empfiehlt sich ein besonnenes Vorgehen: Unterlagen sichern, keine vorschnellen Schuldeingeständnisse abgeben und weder die Unterlassungserklärung noch die Zahlungsforderung ungeprüft akzeptieren.
Hintergrund
Filesharing-Abmahnungen beschäftigen deutsche Gerichte seit vielen Jahren. Während früher vor allem Musik- und Filmdateien im Mittelpunkt standen, geraten inzwischen zunehmend Computerspiele in den Fokus der Rechteinhaber. Mit den aktuellen Abmahnungen rund um „Industria 2“ zeigt sich, dass Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet weiterhin konsequent verfolgt werden – und für Betroffene schnell teuer werden können.