Die EFM Energie für Morgen GmbH mit Sitz in Wuppertal ist in ein vorläufiges Insolvenzverfahren geraten. Das Amtsgericht Wuppertal hat am 25. Juni 2026 um 08:38 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 505 IN 22/26 Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Lambrecht aus Düsseldorf ernannt. Gleichzeitig ordnete das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt an. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig untersagt beziehungsweise bereits begonnene Vollstreckungen eingestellt.
Die EFM Energie für Morgen GmbH hat ihren Firmensitz in der Bundesallee 217 in 42103 Wuppertal und ist beim Amtsgericht Wuppertal unter der Handelsregisternummer HRB 32172 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Bernd Julius Kleiter.
Nach dem Unternehmensgegenstand war die Gesellschaft auf die Entwicklung und den Vertrieb von Stromerzeugungsanlagen sowie energietechnischen Lösungen ausgerichtet. Das Unternehmen bewegte sich damit im Umfeld der Energiewirtschaft und der erneuerbaren Energien. Zum Tätigkeitsbereich gehörten insbesondere die Entwicklung, Vermarktung und Umsetzung von Konzepten zur nachhaltigen Energieerzeugung sowie die Unterstützung von Projekten im Bereich moderner Stromversorgungssysteme.
Die Gesellschaft trat mit dem Ziel an, innovative Energielösungen für die Energiewende bereitzustellen. Im Mittelpunkt standen dezentrale Stromerzeugung, nachhaltige Energiekonzepte und Technologien zur effizienten Nutzung regenerativer Energiequellen. Damit war die EFM Energie für Morgen GmbH in einem Markt aktiv, der zwar von langfristigen Wachstumsperspektiven geprägt ist, gleichzeitig aber hohe Investitionen, komplexe Projektfinanzierungen und einen intensiven Wettbewerb erfordert.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter die Befugnis, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.
Für Kunden, Geschäftspartner und Gläubiger dürfte insbesondere die Frage von Bedeutung sein, ob die Projekte und Aktivitäten der EFM Energie für Morgen GmbH fortgeführt werden können. Die weitere Entwicklung des Verfahrens wird nun unter dem Aktenzeichen 505 IN 22/26 beim Amtsgericht Wuppertal verfolgt.