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Insolvenzverfahren: Sicherungsmaßnahmen gegen Greyhall Properties Invest GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren der Greyhall Properties Invest GmbH hat das Amtsgericht Potsdam die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Der entsprechende Beschluss wurde am 25. Juni 2026 veröffentlicht.

Betroffenes Unternehmen

Greyhall Properties Invest GmbH
c/o Melior Domus Immobilien GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 33
14469 Potsdam

  • Geschäftsführer: Thomas Ehrich
  • Registergericht: Amtsgericht Potsdam
  • Handelsregisternummer: HRB 29901 P

Gericht hebt Sicherungsmaßnahmen auf

Das Insolvenzgericht teilte mit, dass die im Rahmen des Insolvenzantrags angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) aufgehoben wurden.

Diese Maßnahmen dienen üblicherweise dazu, das Vermögen eines Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Mit ihrer Aufhebung enden die zuvor angeordneten vorläufigen Schutzmaßnahmen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Veröffentlichung bedeutet lediglich, dass die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen nicht mehr gelten. Aus dem Beschluss selbst geht nicht hervor, aus welchem Grund die Aufhebung erfolgt ist. Ebenso enthält die Mitteilung keine Aussage darüber, ob:

  • der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde,
  • das Insolvenzverfahren eröffnet oder nicht eröffnet wurde,
  • oder ob eine andere gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.

Hierzu wären weitere Veröffentlichungen des Insolvenzgerichts erforderlich.

Verfahrensdaten

  • Aktenzeichen: 660 IN 175/25
  • Gericht: Amtsgericht Potsdam – Insolvenzgericht
  • Datum der Entscheidung: 25. Juni 2026
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