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Berliner Garten- und Rosenfirma stellt Insolvenzantrag – Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die BGR Berliner Garten und Rosen GmbH aus Berlin hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Charlottenburg ordnete am 24. Juni 2026 Sicherungsmaßnahmen an und bestellte einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Ziel ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.

Vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet

Das Insolvenzgericht entschied am 24. Juni 2026 um 14:38 Uhr, ein vorläufiges Insolvenzverfahren einzuleiten. Betroffen ist die:

BGR Berliner Garten und Rosen GmbH
Quickborner Straße 92
13439 Berlin

Die Gesellschaft wird durch Geschäftsführer Ersin Arslan vertreten und ist unter der Handelsregisternummer HRB 121944 B beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24
10785 Berlin

Er überwacht die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens, sichert das Vermögen und prüft, ob ausreichend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Gericht ordnet umfassende Sicherungsmaßnahmen an

Mit dem Beschluss wurden unter anderem folgende Maßnahmen verfügt:

  • Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden vorläufig untersagt beziehungsweise bereits laufende Maßnahmen eingestellt, soweit keine Immobilien betroffen sind.
  • Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie Sonderkonten zu eröffnen.
  • Banken müssen dem Insolvenzverwalter Auskünfte über die Konten des Unternehmens erteilen.
  • Kunden und sonstige Schuldner der Gesellschaft dürfen offene Forderungen nicht mehr an die BGR Berliner Garten und Rosen GmbH zahlen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Ziel des vorläufigen Verfahrens

Das vorläufige Insolvenzverfahren dient dazu, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und zu verhindern, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens Vermögen verloren geht. Erst nach Abschluss der Prüfung entscheidet das Insolvenzgericht, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird.

Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg

Der Beschluss wurde vom Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht unter dem Aktenzeichen 3618 IN 1050/26 am 24. Juni 2026 veröffentlicht. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach den gesetzlichen Vorschriften sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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