Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine öffentliche Warnung vor Angeboten auf der Internetseite silkfinanz.com veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden über die Plattform ohne die erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen, Wertpapierdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten angeboten.
Für Verbraucher ist eine solche Warnung ein ernst zu nehmender Hinweis. Wer Finanzprodukte oder Krypto-Dienstleistungen in Anspruch nimmt, sollte vor einer Investition sorgfältig prüfen, ob der jeweilige Anbieter über die notwendigen behördlichen Zulassungen verfügt.
BaFin sieht fehlende Erlaubnis
Nach Angaben der BaFin tritt der Betreiber der Internetseite unter der Bezeichnung „Silkfinanz“ auf, ohne eine Rechtsform anzugeben. Als Unternehmenssitz wird auf der Website London im Vereinigten Königreich genannt.
Nach Einschätzung der Finanzaufsicht bietet das Unternehmen jedoch erlaubnispflichtige Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne hierfür über die erforderliche Zulassung zu verfügen.
Die Warnung wurde auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes veröffentlicht.
Welche Dienstleistungen betroffen sein sollen
Nach den Erkenntnissen der BaFin umfasst das Angebot der Plattform mehrere regulierte Bereiche des Finanzmarktes.
Hierzu zählen insbesondere:
- Finanzdienstleistungen,
- Wertpapierdienstleistungen,
- Kryptowerte-Dienstleistungen.
Für sämtliche dieser Tätigkeiten ist in Deutschland grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich, sofern sie gewerbsmäßig erbracht werden.
Warum eine Zulassung wichtig ist
Die Erlaubnispflicht dient dem Schutz der Anleger.
Unternehmen, die Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, müssen umfangreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Eigenkapitalausstattung, zur Organisation des Unternehmens, zum Risikomanagement sowie zur laufenden Aufsicht durch die BaFin.
Fehlt eine entsprechende Zulassung, entfällt dieser aufsichtsrechtliche Schutz.
Eine BaFin-Warnung bedeutet zwar nicht automatisch, dass Anleger Geld verlieren oder betrügerische Handlungen vorliegen. Sie macht jedoch deutlich, dass der Anbieter nach Einschätzung der Behörde nicht berechtigt ist, die betreffenden Dienstleistungen in Deutschland anzubieten.
Vorsicht bei grenzüberschreitenden Online-Angeboten
Immer häufiger werben internationale Plattformen über das Internet um Kunden in Deutschland. Dabei entsteht bei Verbrauchern nicht selten der Eindruck, dass es sich um regulierte Finanzunternehmen handelt.
Gerade deshalb empfiehlt die BaFin, vor einer Investitionsentscheidung sorgfältig zu prüfen,
- ob das Unternehmen tatsächlich beaufsichtigt wird,
- ob eine gültige Zulassung vorliegt,
- welche Unternehmensdaten veröffentlicht werden,
- und ob der Anbieter in der Unternehmensdatenbank der BaFin geführt wird.
Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn auf einer Website keine vollständigen Angaben zur Rechtsform oder zu den verantwortlichen Unternehmen gemacht werden.
Was Anleger jetzt tun sollten
Wer bereits Kontakt mit der Plattform hatte oder dort Geld investiert hat, sollte seine Unterlagen sorgfältig sichern.
Dazu gehören insbesondere:
- Verträge,
- Kontoauszüge,
- Zahlungsbelege,
- E-Mail-Verkehr,
- Chatverläufe,
- Screenshots der Internetseite,
- sowie sämtliche Kommunikationsdaten.
Wer Zweifel an der Seriosität eines Anbieters hat, sollte keine weiteren Einzahlungen leisten und sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen.
So können Verbraucher unseriöse Anbieter erkennen
Verbraucherschützer empfehlen, vor jeder Geldanlage einige grundlegende Prüfungen vorzunehmen.
Warnsignale können unter anderem sein:
- fehlende oder unvollständige Angaben zum Unternehmen,
- keine nachvollziehbare Rechtsform,
- keine erkennbare behördliche Zulassung,
- hohe Renditeversprechen ohne nachvollziehbare Risiken,
- starker Zeitdruck bei der Investitionsentscheidung,
- aggressive Telefon- oder Online-Werbung.
Je mehr dieser Merkmale zusammentreffen, desto sorgfältiger sollten Anleger das Angebot prüfen.
Fazit
Mit ihrer aktuellen Warnung weist die BaFin darauf hin, dass über die Internetseite silkfinanz.com nach ihrer Einschätzung erlaubnispflichtige Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Zulassung angeboten werden.
Für Verbraucher ist dies ein wichtiger Hinweis, bei Angeboten der Plattform besondere Vorsicht walten zu lassen. Vor jeder Investition sollten Anleger prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der BaFin beaufsichtigt wird und über die erforderlichen Erlaubnisse verfügt. Wer bereits investiert hat oder zur Zahlung aufgefordert wird, sollte keine weiteren Gelder überweisen, sämtliche Unterlagen sichern und seine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten prüfen.