Für die groupW3 GmbH aus Hamburg wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Hamburg hat am 25. Juni 2026 einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens angeordnet.
Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Mit Beschluss vom 25. Juni 2026 um 12:34 Uhr ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.
Betroffen ist die:
groupW3 GmbH
Brandshofer Deich 10
20539 Hamburg
- Registergericht: Amtsgericht Hamburg
- Handelsregisternummer: HRB 92807
- Geschäftsführer: Arne Kraeft
Nach Unternehmensangaben gehört unter anderem die Verwaltung eigenen Vermögens zum Unternehmensgegenstand.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast
Moorfuhrtweg 11
22301 Hamburg
Telefon: 040 650 52 59-0
Der Insolvenzverwalter überwacht die wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens und sichert dessen Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung
Das Amtsgericht hat angeordnet, dass Verfügungen der groupW3 GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dadurch soll verhindert werden, dass Vermögenswerte bis zur Entscheidung über das Insolvenzverfahren verloren gehen.
Zudem wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, offene Zahlungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Wie geht es weiter?
Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Im nächsten Schritt prüft das Gericht unter anderem, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Verfahrensdaten
- Unternehmen: groupW3 GmbH
- Aktenzeichen: 67b IN 107/26
- Gericht: Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht
- Beschluss: 25. Juni 2026, 12:34 Uhr
Gegen den Beschluss kann die Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen.