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WILHARM Immobiliengesellschaft und Grundstücksverwaltungen mbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die WILHARM Immobiliengesellschaft und Grundstücksverwaltungen mbH mit Sitz in Celle ist das Insolvenzverfahren gescheitert, noch bevor es eröffnet werden konnte. Das Amtsgericht Celle hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 12. Juni 2026 im Verfahren zum Aktenzeichen 34 IN 12/26 mangels Masse abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts reicht das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung abgewiesen.

Gleichzeitig hob das Gericht die bereits am 12. März 2026 angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung wieder auf. Die zuvor zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffenen Maßnahmen sind damit beendet.

Die WILHARM Immobiliengesellschaft und Grundstücksverwaltungen mbH hat ihren Firmensitz am Prinzengarten 2a in 29223 Celle und ist beim Amtsgericht Lüneburg unter der Handelsregisternummer HRB 100922 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Malte Ankla aus Uetze.

Wie der Firmenname bereits erkennen lässt, lag der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit im Bereich Immobilienverwaltung, Grundstücksverwaltung und Immobilienmanagement. Das Unternehmen befasste sich mit der Verwaltung, Betreuung und wirtschaftlichen Nutzung von Immobilien sowie Grundstücken. Hierzu gehörten typischerweise kaufmännische Verwaltungsleistungen, die Betreuung von Mietobjekten, die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Darüber hinaus war die Gesellschaft im Bereich des Erwerbs, Haltens und der Entwicklung von Immobilien engagiert. Solche Unternehmen übernehmen häufig die Verwaltung eigener Immobilienbestände sowie die Betreuung von Immobilienvermögen für Dritte.

Die Abweisung mangels Masse stellt für Gläubiger regelmäßig eine ungünstige Entwicklung dar. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt keine geordnete Verwertung einer Insolvenzmasse durch einen Insolvenzverwalter. Die Entscheidung des Gerichts deutet darauf hin, dass nur noch geringe oder keine verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind.

Mit der Aufhebung der vorläufigen Verwaltung endet zugleich die Tätigkeit der zuvor eingesetzten Sicherungsorgane. Für die Gesellschaft können sich nach Rechtskraft der Entscheidung weitere gesellschaftsrechtliche Folgen ergeben, die bis zu einer späteren Löschung aus dem Handelsregister reichen können.

Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Celle unter dem Aktenzeichen 34 IN 12/26 geführt. Die Entscheidung vom 12. Juni 2026 markiert das vorläufige Ende der insolvenzrechtlichen Bemühungen um die WILHARM Immobiliengesellschaft und Grundstücksverwaltungen mbH.

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