Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor den Angeboten auf der Website bundeskrypto.de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis angeboten.
Besonders kritisch bewertet die BaFin die Darstellung der Betreiber. Diese treten unter der Bezeichnung „BundesKrypto KI“ auf und geben an, ihren Sitz in Berlin zu haben. Zudem behaupten sie, unter der Aufsicht der BaFin zu stehen. Nach Angaben der Behörde trifft dies jedoch nicht zu. Die Finanzaufsicht stellt ausdrücklich klar, dass weder das angebliche Unternehmen noch die unbekannten Betreiber von ihr beaufsichtigt oder zugelassen werden.
Verdacht auf unerlaubte Geschäftsanbahnung
Nach Einschätzung der BaFin dient die Internetseite offenbar dazu, potenzielle Anleger für Kryptoinvestitionen zu gewinnen. Besucher der Website werden aufgefordert, sich zu registrieren und persönliche Daten zu hinterlegen.
Die Behörde geht davon aus, dass über die Plattform Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten oder angebahnt werden, ohne dass hierfür die gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis vorliegt. Die BaFin hat deshalb Ermittlungen gegen die unbekannten Betreiber aufgenommen.
Falscher Eindruck staatlicher Kontrolle
Besonders problematisch ist aus Sicht der Aufsicht die Verwendung des Namens „BundesKrypto KI“, der bei Anlegern den Eindruck einer staatlichen oder behördlich überwachten Einrichtung erwecken könnte. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Behauptung, unter Aufsicht der BaFin zu stehen.
Solche Aussagen können das Vertrauen potenzieller Investoren erhöhen und dazu führen, dass Risiken unterschätzt werden. Die BaFin betont jedoch, dass keinerlei Zulassung oder Beaufsichtigung durch die Behörde besteht.
Anleger sollten wachsam bleiben
Die Warnung reiht sich in eine Vielzahl von Maßnahmen der Finanzaufsicht gegen unseriöse Online-Plattformen ein. Immer wieder nutzen Betrüger professionell gestaltete Webseiten, um Anleger mit hohen Renditeversprechen oder angeblich innovativen Kryptoinvestitionen anzulocken.
Experten raten dazu, vor einer Investition stets zu überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine behördliche Zulassung verfügt. Fehlen ein vollständiges Impressum, nachvollziehbare Unternehmensangaben oder überprüfbare Lizenzen, sollten Anleger besondere Vorsicht walten lassen.
BaFin appelliert an Verbraucher
Grundsätzlich gilt: Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Wer Geld investiert, sollte sich daher vorab über die Seriosität des Anbieters informieren.
Die aktuelle Warnung der BaFin macht erneut deutlich, dass Anleger bei Angeboten im Kryptobereich besonders aufmerksam sein sollten. Gerade die Kombination aus vermeintlicher staatlicher Nähe, künstlicher Intelligenz und Kryptowährungen wird von unseriösen Anbietern häufig genutzt, um Vertrauen zu schaffen und Investoren zur Registrierung oder zu Einzahlungen zu bewegen.