Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website bioziag.com. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die bislang unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Die Behörde hat Ermittlungen gegen die Verantwortlichen aufgenommen.
Fiktives Schweizer Unternehmen vorgetäuscht
Nach Angaben der BaFin geben sich die Betreiber als angebliche BIOZI AG mit Sitz in der Schweiz aus. Tatsächlich handelt es sich nach den bisherigen Erkenntnissen um ein fiktives Unternehmen. Eine Beaufsichtigung durch die BaFin oder eine bekannte Zulassung als Finanzdienstleister besteht nicht.
Zugang über externe Handelsplattform
Besonders auffällig ist, dass der Zugang zur eigentlichen Handelsplattform über die Website user.primesignalgate.net erfolgt. Solche mehrstufigen Internetauftritte werden häufig genutzt, um die tatsächlichen Verantwortlichen zu verschleiern und Anleger über verschiedene Domains auf Handelsplattformen weiterzuleiten.
Verbindung zu früherem Identitätsmissbrauch
Die BaFin sieht zudem Verbindungen zu einem früheren Fall. Dieselben Betreiber sollen bereits unter der Bezeichnung BIWOZI AG und der Website biwozi-ag.com aktiv gewesen sein.
Dabei handelte es sich nach Angaben der Aufsicht um einen Identitätsmissbrauch zulasten eines tatsächlich existierenden Schweizer Unternehmens. Die aktuelle Vorgehensweise deutet darauf hin, dass die Verantwortlichen erneut versuchen, durch die Nutzung eines schweizerisch klingenden Firmennamens Vertrauen bei Anlegern zu schaffen.
Typische Warnsignale
Der Fall weist mehrere Merkmale auf, die häufig bei unseriösen Online-Anlageplattformen auftreten:
- angeblicher Firmensitz in der Schweiz,
- fehlende behördliche Zulassung,
- Nutzung mehrerer Internetseiten und Handelsplattformen,
- unklare Verantwortlichkeiten,
- sowie frühere Verbindungen zu Identitätsmissbrauchsfällen.
BaFin rät zu besonderer Vorsicht
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis oder Zulassung. Anleger sollten daher vor jeder Investition überprüfen, ob ein Anbieter in den offiziellen Registern der zuständigen Aufsichtsbehörden geführt wird.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Anbieter hohe Renditen versprechen, ausschließlich online erreichbar sind oder die Identität der Betreiber nicht eindeutig nachvollziehbar ist.
Fazit
Mit ihrer aktuellen Warnung macht die BaFin auf ein weiteres mutmaßlich unerlaubtes Online-Finanzangebot aufmerksam. Die Betreiber von bioziag.com sollen unter dem Namen einer fiktiven BIOZI AG Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten und stehen offenbar in Verbindung mit früheren Identitätsmissbrauchsfällen. Anleger sollten von Angeboten der Plattform Abstand nehmen und keine Gelder oder personenbezogenen Daten übermitteln.
Hier die Bafin-Meldung:
Bafin warnt vor Website bioziag(.)com und ermittelt gegen die unbekannten Betreiber
Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website bioziag(.)com. Nach Erkenntnissen der Bafin bieten die Betreiber auf dieser Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Kryptowerte-Dienstleistungen an. Sie geben sich als fiktives Unternehmen BIOZI AG mit Sitz in der Schweiz aus. Die unbekannten Betreiber werden nicht von der Bafin beaufsichtigt.
19.06.2026
Der Zugang zur Handelsplattform findet im vorliegenden Fall über die Webseite user(.)primesignalgate(.)net statt.
Gleiche Betreiber traten in der Vergangenheit auch unter der Firmierung BIWOZI AG – biwozi-ag(.)com – auf. Hierbei handelte es sich um einen Fall des Identitätsmissbrauchs zu Lasten eines schweizerischen Unternehmens.
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der Bafin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
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