Dark Mode Light Mode

BaFin warnt vor Ganz Capital Partners Limited – Zweifel an angeblicher Regulierung in Großbritannien und Luxemburg

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung gegen die auf der Website ganzgroup.com auftretende Ganz Capital Partners Limited, auch als GCP Group bezeichnet, veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörde werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

Angebliche Regulierung erweist sich als falsch

Besonders kritisch bewertet die BaFin die Angaben des Anbieters zu seiner angeblichen Beaufsichtigung. Auf der Website wird behauptet, das Unternehmen sei sowohl in Großbritannien als auch in Luxemburg reguliert.

Nach den Ermittlungen der BaFin entsprechen diese Aussagen jedoch nicht den Tatsachen. Die behaupteten Zulassungen oder regulatorischen Genehmigungen bestehen demnach nicht.

Unerlaubte Finanz- und Wertpapierdienstleistungen

Die Finanzaufsicht geht davon aus, dass über die Plattform Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden, ohne dass hierfür die erforderliche Erlaubnis vorliegt.

In Deutschland dürfen solche Dienstleistungen grundsätzlich nur von Unternehmen erbracht werden, die über eine entsprechende Zulassung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügen. Dies dient dem Schutz von Anlegern und der Stabilität der Finanzmärkte.

Typische Merkmale unseriöser Anbieter

Der Fall weist mehrere Warnsignale auf, die häufig bei problematischen Online-Finanzplattformen zu beobachten sind:

  • Behauptung einer nicht vorhandenen Regulierung,
  • internationale Unternehmensdarstellung ohne nachvollziehbare Zulassung,
  • Angebot von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen über das Internet,
  • fehlende Beaufsichtigung durch anerkannte Finanzaufsichtsbehörden.

Gerade die Berufung auf renommierte Finanzplätze wie Luxemburg oder Großbritannien wird häufig genutzt, um Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu schaffen.

Anleger sollten Angebote sorgfältig prüfen

Vor einer Investition empfiehlt es sich, die Zulassung eines Anbieters in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden zu überprüfen. Angaben auf einer Unternehmenswebsite sollten nicht ungeprüft übernommen werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn:

  • hohe Renditen versprochen werden,
  • regulatorische Angaben nicht nachvollziehbar sind,
  • oder die Identität der Verantwortlichen unklar bleibt.

Fazit

Mit ihrer Warnung vor Ganz Capital Partners Limited beziehungsweise der GCP Group macht die BaFin auf ein weiteres mutmaßlich unerlaubtes Finanzangebot aufmerksam. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde werden über ganzgroup.com Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten, obwohl die behauptete Regulierung in Großbritannien und Luxemburg nicht besteht. Anleger sollten entsprechende Angebote daher mit äußerster Vorsicht prüfen und keine Investitionsentscheidungen ohne umfassende Überprüfung treffen.

 

Hier die Bafin-Meldung:

Ganz Capital Partners Limited vel. GCP Group: Bafin warnt vor Angeboten auf der Website ganzgroup(.)com

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website ganzgroup(.)com. Dort bietet der Betreiber nach Erkenntnissen der Bafin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber behauptet wahrheitswidrig, in Großbritannien und in Luxemburg reguliert zu sein. Das trifft nicht zu.

19.06.2026

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. die Zulassung der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Vorsicht!

Die Bafin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter warnen vor Finanzbetrug im Internet. Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der Bafin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor Betrug am Finanzmarkt schützen können.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

GHF Windpark Bliesdorf-Ketzin GmbH & Co. KG: Hohe Verluste und bilanzielles Eigenkapital weiterhin vollständig aufgezehrt

Next Post

Blockheizkraftwerks-Betreiber LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 4 GmbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag