Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BNB Potsdamer Platz Hotelbetriebs GmbH weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Möckernstraße 113 in Berlin betreibt ein Hotelunternehmen und ist unter der Handelsregisternummer HRB 209361 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen. Geschäftsführerin ist Alla Kirchner.
Mit Beschluss vom 10. Juni 2026 um 16:03 Uhr ordnete das Insolvenzgericht im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3607 IN 3719/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Sietz aus Berlin bestellt.
Die Schuldnerin darf seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies betrifft insbesondere die Einziehung offener Forderungen. Gleichzeitig wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Vollstreckungen vorläufig eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhielt umfangreiche Befugnisse zur Sicherung der Insolvenzmasse. Er ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Zudem dürfen Schuldner der Gesellschaft nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
Darüber hinaus wurde Oliver Sietz ermächtigt, die Geschäftsräume der Hotelgesellschaft zu betreten, Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen zu nehmen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin umfassend zu prüfen. Hierzu kann er auch Auskünfte bei Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten einholen sowie Grundbucheinsicht nehmen.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dazu, das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu sichern und eine mögliche Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt insbesondere davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und die Kosten des Verfahrens gedeckt werden können.