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AAW Beteiligungs GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die AAW Beteiligungs GmbH mit Sitz in Stuttgart ist das beantragte Insolvenzverfahren vorerst beendet. Das Amtsgericht Stuttgart hat den Eigenantrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels ausreichender Vermögensmasse zurückgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Relenbergstraße 6 in 70174 Stuttgart ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 772282 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Adrian Guse.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 IN 480/26 entschied das Insolvenzgericht, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde daher mangels Masse abgewiesen.

Eine solche Entscheidung bedeutet, dass zwar ein Insolvenzantrag gestellt wurde, die finanziellen Mittel des Unternehmens jedoch nicht einmal ausreichen, um die Verfahrenskosten zu tragen. Eine geordnete Insolvenzabwicklung unter gerichtlicher Aufsicht findet in diesen Fällen regelmäßig nicht statt.

Für Gläubiger stellt die Abweisung mangels Masse häufig ein erhebliches Risiko dar, da die Aussichten auf eine Befriedigung offener Forderungen meist gering sind. Zudem kann die Entscheidung weitere rechtliche Folgen nach sich ziehen, etwa hinsichtlich möglicher Haftungsfragen oder gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb der gesetzlichen Frist zu.

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