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wuuhoo Verwaltungs GmbH: Eigenantrag auf Insolvenz scheitert an fehlender Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der wuuhoo Verwaltungs GmbH haben nun zu einer endgültigen Entscheidung des Insolvenzgerichts geführt. Das Amtsgericht Heilbronn hat den Antrag des Unternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Krametshalde 2 in 74360 Ilsfeld ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 775247 eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Thomas Kehl und Helene Wolf. Im Verfahren wurde die Gesellschaft durch die Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Saarbrücken vertreten.

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 236/26 kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Eigenantrag der Gesellschaft wurde daher gemäß § 26 InsO mangels Masse zurückgewiesen.

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass zwar ein Insolvenzgrund vorliegt und ein entsprechender Antrag gestellt wurde, die finanziellen Mittel des Unternehmens jedoch nicht einmal ausreichen, um die Durchführung des Verfahrens zu finanzieren. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch regelmäßig die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen erheblich, da eine geordnete Verwertung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ausbleibt.

Der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn wurde am 28. Mai 2026 gefasst. Gegen die Entscheidung kann innerhalb der gesetzlichen Frist die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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