Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ihre Maßnahmen gegen die TGI AG aus Vaduz bekräftigt und zugleich vor irreführenden Informationen im Zusammenhang mit dem Unternehmen gewarnt. Hintergrund ist eine Verfügung vom 26. Mai 2026, mit der die Behörde der Gesellschaft untersagte, bestimmte Finanzprodukte weiterhin anzubieten und Gelder von Kunden entgegenzunehmen.
Nach Auffassung der FMA betreibt die TGI AG mit den Produkten „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ ein Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche aufsichtsrechtliche Bewilligung zu verfügen. Die Gesellschaft wurde deshalb angewiesen, die öffentliche Vermarktung und den Vertrieb dieser Produkte unverzüglich einzustellen.
Darüber hinaus ordnete die Aufsichtsbehörde an, dass die von Kunden im Rahmen dieser Produkte entgegengenommenen Gelder innerhalb von vier Monaten nach Zustellung der Verfügung nicht länger gehalten werden dürfen.
Zahlreiche Anfragen von Kunden
Wie die FMA mitteilt, erreichen die Behörde derzeit zahlreiche Anfragen und Hinweise von Kunden der TGI AG. Gleichzeitig würden verschiedene Behauptungen über die Rolle der Finanzaufsicht kursieren, die nach Angaben der Behörde nicht den Tatsachen entsprechen.
Vor diesem Hintergrund sah sich die FMA zu einer öffentlichen Klarstellung veranlasst.
Keine Einschränkung von Kündigungsrechten angeordnet
Die Aufsicht betont ausdrücklich, dass sie weder bestehende Verträge für nicht kündbar erklärt noch angeordnet habe, dass bereits ausgezahlte Rabatte, Boni oder Prämien bei einer Vertragsbeendigung zurückgefordert oder mit Rückzahlungen verrechnet werden müssten.
Ebenso habe die Behörde keine Vorgaben gemacht, wie bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und dem Unternehmen zivilrechtlich abzuwickeln seien.
Keine Genehmigung neuer Produkte
Besonders deutlich weist die FMA Spekulationen zurück, wonach neue oder geänderte Vertragsmodelle der TGI AG von der Aufsichtsbehörde geprüft, genehmigt oder gebilligt worden seien.
Nach Angaben der Behörde wurde weder ein neues Produkt noch eine veränderte Geschäftspraxis des Unternehmens von der FMA genehmigt. Auch aus einem Schweigen der Behörde könne keine Zustimmung oder ein „Gütesiegel“ abgeleitet werden.
Die FMA stellt klar, dass das Geschäftsmodell der TGI AG zu keinem Zeitpunkt von ihr gebilligt oder bestätigt wurde.
Kunden sollen rechtlichen Rat einholen
Da die Finanzaufsicht keine individuelle Rechtsberatung leisten darf, empfiehlt sie betroffenen Kunden ausdrücklich, sich bei Fragen zu bestehenden Verträgen, Kündigungsmöglichkeiten oder vorgeschlagenen Vertragsänderungen an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Insbesondere zivilrechtliche Ansprüche und Rechte müssten im Einzelfall geprüft werden.
Keine Zulassung in Liechtenstein
Die FMA erinnert zudem daran, dass die TGI AG weder über eine aufsichtsrechtliche Bewilligung noch über eine Registrierung verfügt, die zur Erbringung erlaubnispflichtiger Finanzdienstleistungen in Liechtenstein berechtigen würde.
Bereits am 22. April 2026 hatte die Behörde eine öffentliche Warnung veröffentlicht und auf die fehlende Regulierung des Unternehmens hingewiesen.
Bedeutung für Kunden
Für bestehende Kunden bedeutet die aktuelle Mitteilung vor allem eines: Die FMA distanziert sich klar von Behauptungen, wonach ihre Anordnungen Vertragsänderungen, Kündigungsbeschränkungen oder die Rückforderung bereits ausgezahlter Vorteile verlangen würden.
Gleichzeitig bleibt die rechtliche Situation für viele Anleger komplex. Da die Gesellschaft keine aufsichtsrechtliche Zulassung besitzt und bereits regulatorische Maßnahmen gegen ihr Geschäftsmodell laufen, sollten Betroffene die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und ihre individuellen Rechte rechtlich prüfen lassen.
Die erneute Stellungnahme der FMA zeigt, dass die Aufsichtsbehörde den Fall weiterhin intensiv beobachtet und irreführenden Darstellungen über ihre Rolle entschieden entgegentritt.