Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Angeboten auf der Website alta-roc.de. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.
Besonders schwer wiegt dabei der Verdacht des Identitätsmissbrauchs. Nach Angaben der BaFin stehen weder die französische Gesellschaft Altaroc Partners SAS noch deren deutsche Zweigniederlassung Altaroc Partners SAS Zweigniederlassung Deutschland in Verbindung mit der Website oder den dort beworbenen Dienstleistungen.
Name eines regulierten Unternehmens offenbar missbraucht
Die Finanzaufsicht geht davon aus, dass die Betreiber der Website den Namen eines tatsächlich existierenden Finanzunternehmens nutzen, um gegenüber potenziellen Kunden Seriosität und Vertrauen zu vermitteln. Derartige Fälle von Identitätsmissbrauch treten im Zusammenhang mit unerlaubten Finanzangeboten immer wieder auf.
Anleger sollten deshalb besonders aufmerksam werden, wenn Anbieter mit bekannten Unternehmensnamen werben, sich die tatsächliche Verbindung zu diesen Unternehmen jedoch nicht nachvollziehen lässt.
Hohe Risiken bei nicht zugelassenen Finanzanbietern
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte-Dienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt eine solche Zulassung, unterliegt der Anbieter nicht der laufenden Aufsicht der Behörde, was für Verbraucher erhebliche Risiken mit sich bringen kann.
Die BaFin empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern, vor einer Investition sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter über die erforderlichen Genehmigungen verfügt. Entsprechende Informationen können in der Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde eingesehen werden.
Warnsignal Identitätsdiebstahl
Der Missbrauch von Unternehmensnamen gehört zu den typischen Methoden unseriöser Finanzanbieter. Ziel ist es häufig, das Vertrauen potenzieller Anleger zu gewinnen und diese zur Preisgabe persönlicher Daten oder zur Überweisung von Geldern zu bewegen.
Verbraucher sollten daher bei Online-Angeboten besonders vorsichtig sein und Unternehmensangaben, Impressum, Zulassungen und Kontaktinformationen kritisch überprüfen.
Die Warnung der BaFin wurde auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) veröffentlicht.