Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Angeboten auf der Website strategic-advisers.org. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Besonders kritisch bewertet die BaFin den Verdacht eines Identitätsdiebstahls. Auf der Website tritt der Anbieter unter der Bezeichnung „Strategic Advisers“ auf und gibt an, seinen Sitz in London im Vereinigten Königreich zu haben. Zudem werden Besucher über einen Link zu einer Veröffentlichung des britischen Unternehmensregisters Companies House weitergeleitet, die sich auf die Gesellschaft Strategic Advisors Limited bezieht.
Nach Angaben der BaFin liegen jedoch keine Hinweise darauf vor, dass die tatsächlich registrierte Strategic Advisors Limited mit den Angeboten auf der Website strategic-advisers.org oder deren Betreibern in Verbindung steht. Die Aufsicht geht daher davon aus, dass der Name des Unternehmens möglicherweise missbräuchlich verwendet wird, um Seriosität vorzutäuschen.
Anleger sollten besondere Vorsicht walten lassen
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Fehlt eine solche Zulassung, besteht für Anleger ein erhöhtes Risiko, da die Anbieter nicht der laufenden Finanzaufsicht unterliegen.
Die BaFin weist darauf hin, dass Betrüger häufig Namen existierender Unternehmen verwenden, um Vertrauen bei potenziellen Kunden zu schaffen. Verbraucher sollten deshalb Unternehmensangaben, Registrierungen und Zulassungen sorgfältig überprüfen und sich nicht allein auf die Informationen einer Website verlassen.
Ob ein Unternehmen über eine gültige Erlaubnis der BaFin verfügt, kann in der Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde überprüft werden.
Warnung auf gesetzlicher Grundlage
Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes.
Anlegern wird geraten, bei Angeboten von nicht regulierten Anbietern besondere Vorsicht walten zu lassen und vor einer Investition umfassende Nachforschungen anzustellen. Der Verdacht eines Identitätsmissbrauchs sollte dabei als zusätzliches Warnsignal verstanden werden.