Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor mehreren WhatsApp-Gruppen, die angeblich von der IK Investment Partners Limited betrieben werden. Zu den bekannten Gruppennamen zählen unter anderem „IK Kern-Austauschkreis N77“, „IK Core Exchange Group N66“, „IK Kern-Austauschkreis N66“ sowie „Leuchtturm Navigation“.
Nach Angaben der BaFin werden die Teilnehmer dieser Gruppen regelmäßig von Personen angesprochen, die sich als „Professor Kern“ beziehungsweise „Professor Grob“ sowie dessen „Assistentin Anna“ ausgeben. Dort werden Kaufempfehlungen für Aktien ausgesprochen und Mitglieder dazu aufgefordert, Geld auf ein sogenanntes Kapitalkonto über die App „IK Markets Max“ einzuzahlen.
Verdacht auf Identitätsmissbrauch
Die Finanzaufsicht stellt klar, dass es sich um einen mutmaßlichen Identitätsmissbrauch zulasten der IK Investment Partners Limited mit Sitz in London handelt. Das Unternehmen wird von der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) beaufsichtigt.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der BaFin werden Name und Reputation des regulierten Unternehmens offenbar genutzt, um Anlegern Seriosität vorzutäuschen und sie zu Investitionen zu bewegen.
Messenger-Gruppen als Werkzeug von Anlagebetrügern
Die BaFin weist darauf hin, dass Betrüger zunehmend Messenger-Dienste wie WhatsApp nutzen, um potenzielle Anleger direkt anzusprechen. Häufig treten dabei vermeintliche Experten, Professoren oder Finanzcoaches auf, die mit angeblich exklusiven Anlagetipps, hohen Renditechancen oder Insiderwissen werben.
Oft werden die Betroffenen anschließend dazu aufgefordert, Gelder auf Handelsplattformen oder Anlage-Apps einzuzahlen, deren Betreiber nicht über die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen verfügen.
Vorsicht bei Anlageempfehlungen in sozialen Netzwerken
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin. Verbraucher sollten daher besonders vorsichtig sein, wenn Anlageempfehlungen über Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke verbreitet werden und gleichzeitig Einzahlungen auf unbekannte Plattformen oder Apps verlangt werden.
Die BaFin empfiehlt, die Identität von Anbietern sorgfältig zu prüfen und vor Investitionen zu kontrollieren, ob eine entsprechende Zulassung vorliegt. Informationen hierzu können über die Unternehmensdatenbank der Finanzaufsicht abgerufen werden.
Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Anleger sollten insbesondere dann misstrauisch werden, wenn angebliche Experten in geschlossenen Gruppen zu schnellen Investitionsentscheidungen drängen oder hohe Gewinne ohne nachvollziehbares Risiko versprechen.