Für die R.E.I.T. Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Eigenantrag der Gesellschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 5. Juni 2026 im Verfahren unter dem Aktenzeichen 502 IN 203/25 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Anton-Wilhelm-Amo-Straße 20/21 in 10117 Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 98104 B eingetragen. Vorstand des Unternehmens ist Frank Breuer.
Der Insolvenzantrag war bereits am 19. September 2025 beim Amtsgericht Düsseldorf eingegangen. Nach der Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt.
Die R.E.I.T. Aktiengesellschaft war im Bereich Immobilieninvestitionen und Immobilienmanagement tätig. Der Name des Unternehmens verweist auf den Bereich der Real Estate Investment Trusts (REIT), also auf die Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilienvermögen. Zum Geschäftsfeld gehörten insbesondere der Erwerb, die Entwicklung, die Verwaltung und die Verwertung von Immobilien sowie die Beteiligung an Immobilienprojekten und immobiliennahen Gesellschaften. Die Gesellschaft bewegte sich damit im klassischen Umfeld der Immobilien- und Beteiligungswirtschaft.
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse stellt fest, dass das vorhandene Vermögen nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu finanzieren. In solchen Fällen wird kein Insolvenzverwalter bestellt und keine geordnete Verwertung der Vermögenswerte im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens durchgeführt.
Für Gläubiger bedeutet die Entscheidung regelmäßig eine erhebliche Einschränkung ihrer Möglichkeiten, offene Forderungen über ein Insolvenzverfahren durchzusetzen. Die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wird durch die gerichtliche Entscheidung als äußerst angespannt dokumentiert.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf endet das Insolvenzeröffnungsverfahren der R.E.I.T. Aktiengesellschaft ohne die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung verdeutlicht die schwierige Vermögenslage der Gesellschaft, die nach den Feststellungen des Gerichts nicht über ausreichende Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten verfügte.