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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der BSG Bildungswerk für Soziales und Gesundheit GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der BSG Bildungswerk für Soziales und Gesundheit GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die BSG Bildungswerk für Soziales und Gesundheit GmbH mit Sitz in Würselen steht vor einem Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Aachen hat am 8. Juni 2026 um 08:55 Uhr im Verfahren mit dem Aktenzeichen 92 IN 89/26 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schumanstraße 18 in 52146 Würselen und ist beim Amtsgericht Aachen unter der Handelsregisternummer HRB 20892 eingetragen. Geschäftsführerin des Unternehmens ist Klaudia Robel.

Das Bildungswerk ist auf die Aus-, Weiter- und Fortbildung in den Bereichen Soziales und Gesundheit spezialisiert. Zum Tätigkeitsfeld gehören insbesondere Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegekräfte, Betreuungskräfte, medizinische Fachkräfte und Beschäftigte im sozialen Bereich. Darüber hinaus werden Fortbildungen, Umschulungen, Seminare und berufsbegleitende Bildungsangebote für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens angeboten. Das Unternehmen richtet sich sowohl an Berufseinsteiger als auch an Fachkräfte, die zusätzliche Qualifikationen erwerben oder ihre Kenntnisse aktualisieren möchten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Graaf aus Aachen bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seit dem Beschluss nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.

Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die BSG Bildungswerk für Soziales und Gesundheit GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig gestoppt. Mit diesen Maßnahmen soll das vorhandene Vermögen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens gesichert werden.

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Situation des Bildungsanbieters prüfen. Anschließend entscheidet das Insolvenzgericht, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden kann und ob Möglichkeiten für eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens bestehen.

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