Die KK Fine Food and Beverages GmbH aus Berlin ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Eigenantrag der Gesellschaft im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3611 IN 11602/25 mangels Masse abgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts verfügt das Unternehmen nicht über ausreichende Vermögenswerte, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Eröffnung des Verfahrens erfolgt daher nicht.
Die Gesellschaft war unter der Handelsregisternummer HRB 253143 beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und hatte ihren früheren Geschäftssitz in der Ritterstraße 2 A in 10969 Berlin. Geschäftsführer des Unternehmens ist Daniel Bissinger.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand war die KK Fine Food and Beverages GmbH im Lebensmittel- und Getränkesektor tätig. Das Geschäftsmodell umfasste den Einkauf und Vertrieb von Lebensmitteln und Getränken, die Weiterverarbeitung von Lebensmitteln sowie Lagerhaltung und Logistikleistungen. Damit deckte das Unternehmen mehrere Stufen der Wertschöpfungskette ab – vom Wareneinkauf über die Verarbeitung bis hin zur Lagerung und Auslieferung.
Derartige Unternehmen beliefern häufig Gastronomiebetriebe, Einzelhändler, Großverbraucher oder andere Lebensmittelunternehmen und übernehmen dabei neben dem Handel auch logistische Aufgaben. Die Kombination aus Vertrieb, Weiterverarbeitung und Lagerhaltung deutet auf ein breit angelegtes Handels- und Distributionsgeschäft hin.
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse gilt als besonders gravierende Form des wirtschaftlichen Scheiterns. Sie bedeutet, dass selbst die finanziellen Mittel zur Durchführung eines regulären Insolvenzverfahrens nicht mehr vorhanden sind. Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch regelmäßig die Aussichten auf eine Rückzahlung offener Forderungen erheblich.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg endet das Verfahren zunächst ohne Insolvenzeröffnung. Sollte kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden sein oder keine neuen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, kann langfristig die Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister folgen.
Gegen den Beschluss kann innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.