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Stecher Immobilienverwaltung GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Stecher Immobilienverwaltung GmbH mit Sitz in der Nellenburgstraße 1 in 88605 Sauldorf wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Hechingen ordnete im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 169/26 am 1. Juni 2026 um 15:35 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen zum Schutz des Unternehmensvermögens an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch aus Ravensburg bestellt. Gleichzeitig verhängte das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Darüber hinaus wurden sämtliche Bankkonten und offenen Forderungen der Gesellschaft der Verfügungsgewalt des vorläufigen Insolvenzverwalters unterstellt. Dieser wurde ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen geltend zu machen, Sonderkonten einzurichten und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Außerdem wurden laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft gestoppt beziehungsweise neue Vollstreckungen vorläufig untersagt.

Die Stecher Immobilienverwaltung GmbH ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 738235 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Günter Stecher und Michael Stecher.

Das Unternehmen ist im Bereich der Immobilienverwaltung und Immobilienbewirtschaftung tätig. Zu den typischen Aufgaben solcher Gesellschaften gehören die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die Betreuung von Mietverhältnissen, die technische und kaufmännische Objektverwaltung sowie die Organisation von Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Darüber hinaus übernehmen Immobilienverwaltungsgesellschaften häufig die Betreuung von Eigentümergemeinschaften sowie die kaufmännische Steuerung von Immobilienbeständen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde vom Gericht zugleich als Sachverständiger beauftragt. Er soll prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob die vorhandene Vermögensmasse die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckt und welche Aussichten für eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens bestehen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die entscheidende Prüfungsphase des Verfahrens. Für Mieter, Eigentümergemeinschaften, Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet die Entscheidung zunächst, dass wesentliche Vermögensbewegungen nur noch unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen dürfen.

Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und ob eine Fortführung der Geschäftstätigkeit möglich erscheint, wird das Amtsgericht Hechingen nach Auswertung der Prüfungsergebnisse entscheiden.

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