Langen. Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH hat das Amtsgericht Lingen die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 18 IN 6 26 geführt. Betroffen ist die Gesellschaft mit Sitz in der Nordholter Straße 1 in 49838 Langen im Landkreis Emsland. Eingetragen ist das Unternehmen beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 210568.
Wie aus dem Beschluss hervorgeht wurden die am 20. Februar 2026 angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung sowie die weiteren Sicherungsmaßnahmen nach den Paragrafen 21 und 22 der Insolvenzordnung aufgehoben. Damit endet zunächst die Phase der gerichtlichen Überwachung im Insolvenzeröffnungsverfahren. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Michael Sieg.
Die ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH gehört zur international tätigen ThomasLloyd Gruppe die sich auf Investitionen in Infrastrukturprojekte im Bereich erneuerbare Energien spezialisiert hat. Die Unternehmensgruppe war insbesondere in den Bereichen Solarenergie Biomasse nachhaltige Energieversorgung und Infrastrukturprojekte in Asien aktiv. Schwerpunktmärkte lagen unter anderem auf den Philippinen Indien Indonesien und weiteren Wachstumsmärkten im Bereich nachhaltiger Energieerzeugung.
Die Holdinggesellschaft in Langen diente innerhalb der Unternehmensstruktur vor allem als Beteiligungs und Verwaltungsgesellschaft für Cleantech und Infrastrukturinvestitionen. Das Unternehmen war damit nicht klassisch operativ im Anlagenbau tätig sondern übernahm zentrale Funktionen bei der Finanzierung Steuerung und Strukturierung von Infrastrukturprojekten im Bereich erneuerbarer Energien.
Die ThomasLloyd Gruppe war in den vergangenen Jahren mehrfach Gegenstand wirtschaftlicher Diskussionen. Hintergrund waren unter anderem Probleme bei Auszahlungen an Anleger Restrukturierungen innerhalb der Unternehmensgruppe sowie Unsicherheiten über die wirtschaftliche Entwicklung einzelner Beteiligungen. Verschiedene Gesellschaften aus dem Umfeld der Gruppe standen zuletzt unter erhöhtem wirtschaftlichem Druck.
Mit der nun erfolgten Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist allerdings noch nicht automatisch geklärt wie sich die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft entwickelt. Die Entscheidung bedeutet zunächst lediglich dass die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen nicht weiter aufrechterhalten werden. Gründe für die Aufhebung wurden im veröffentlichten Beschluss nicht genannt.
Der vollständige Beschluss kann laut Gericht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Ob das Insolvenzantragsverfahren endgültig beendet wird oder weitere rechtliche Schritte folgen bleibt derzeit offen.