Die NeuroConcept AG mit Sitz in der Charlottenstraße 8 in 70182 Stuttgart befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Stuttgart ordnete am 13. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen 8 IN 740 26 umfassende Sicherungsmaßnahmen nach der Insolvenzordnung an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub aus Stuttgart bestellt. Verfügungen des Unternehmens sind seitdem nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters zulässig.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Handelsregisternummer HRB 22290 eingetragen. Als Geschäftsführer wird Thomas Leicht genannt. Das Gericht untersagte zugleich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen und übertrug dem vorläufigen Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse zur Sicherung des Vermögens und zur Prüfung der wirtschaftlichen Lage.
Die NeuroConcept AG war über viele Jahre im Bereich IT Entwicklung und digitale Lösungen tätig. Nach öffentlich zugänglichen Informationen beschäftigte sich das Unternehmen insbesondere mit Softwareentwicklung Datenmanagement und digitalen Plattformlösungen. Zudem trat die Gesellschaft im Bereich technologischer Beratung sowie bei Projekten rund um digitale Infrastruktur und Prozessoptimierung auf.
Das Unternehmen arbeitete dabei unter anderem an Lösungen für datenbasierte Anwendungen und digitale Kommunikationsprozesse. In verschiedenen Unternehmensdarstellungen wurden technologische Konzepte zur Optimierung von Geschäftsabläufen sowie die Entwicklung individueller Softwarelösungen beschrieben. Der Firmenname deutete zudem auf einen Schwerpunkt im Bereich intelligenter Datenverarbeitung und innovativer Technologiekonzepte hin.
Die Insolvenz der Gesellschaft reiht sich in eine größere Zahl wirtschaftlicher Schwierigkeiten innerhalb der Technologie und Digitalbranche ein. Besonders mittelständische IT und Softwareunternehmen stehen seit geraumer Zeit unter Druck. Ursachen sind häufig gestiegene Finanzierungskosten zurückhaltende Investitionen von Kunden sowie hohe laufende Personal und Entwicklungskosten. Hinzu kommt der intensive Wettbewerb im Technologiesektor.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll nun geprüft werden ob die NeuroConcept AG fortgeführt oder saniert werden kann. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält umfangreiche Rechte zur Kontrolle der Unternehmensfinanzen und zur Sicherung möglicher Vermögenswerte. Gleichzeitig wird untersucht ob genügend Vermögen vorhanden ist um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Für Geschäftspartner Kunden und mögliche Auftraggeber bedeutet das Verfahren zunächst Unsicherheit über die weitere Zukunft des Unternehmens. Ob eine Restrukturierung gelingt oder ob der Geschäftsbetrieb eingestellt werden muss dürfte maßgeblich von den Ergebnissen der nun laufenden Prüfung abhängen.