Staatsanwaltschaft Dresden
Mitteilung für Geschädigte § 459i StPO über Bundesanzeiger
Vollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden
wegen Geldwäsche u.a. gegen Edgars Reinfelds, geb. am 02.06.1980
R025 VRs 232 Js 49479/23
Gegen den o.g. wurde mit Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 16.08.2024 u. a. die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 35.103,74 EUR gemäß §§ 73, 73c StGB rechtskräftig angeordnet.
Der Verurteilung lag im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
1. Der Verurteilte eröffnete in den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Fällen im Zeitraum 09.08.2022 bis 16.08.2023 zu den unter Spalte „Eröffnungsdatum“ genannten Zeitpunkten jeweils Giro- und Geschäftskonten bei den in der Spalte „Bank“ aufgeführten Instituten mit den jeweiligen unter Spalte „IBAN“ bezifferten internationalen Bankkontonummern in der in Spalte „Eröffnungsweise“ benannten Art und Weise auf seine Echt- sowie seine beiden Aliaspersonalien Miroslav Kollár und Alfréd Attila Juhász, um diese sodann zur Ausführung des gemeinsamen Tatplans mit den gesondert Verfolgten und weiteren bisher unbekannten Tätern als reine Geldwäschekonten zu nutzen.
1.1 Girokonten Echtpersonalie
| Tatziffer | Eröffnungs- datum |
Bank | IBAN | Eröffnungsweise |
| 1.1.1 | 09.08.2022 | Sparkasse OÖ Bank AG | AT39 2032 0324 0262 0855 | Filiale |
| 1.1.2 | 09.08.2022 | RLB OÖ AG | AT25 3400 0000 0513 4416 | Filiale |
1.2 Giro- und Geschäftskonten (Tatziff. 1.2.2 + 1.2.3) Aliaspersonalie Miroslav Kollár
| Tatziffer | Eröffnungs- datum |
Bank | IBAN | Eröffnungsweise |
| 1.2.1 | 10.03.2023 | Stadt- und Kreissparkasse Leipzig | DE89 8605 5592 1634 0875 73 | Filiale |
| 1.2.2 | 12.05.2023 | Holvi Payment Services | DE36 1001 7997 7932 0296 30 | Online |
| 1.2.3 | 15.05.2023 | N26 Bank GmbH | DE10 1001 1001 2223 9685 89 | Online |
| 1.2.4 | 14.06.2023 | Postbank AG | DE07 8707 0424 0052 8901 00 | Filiale |
| 1.2.5 | 23.06.2023 | Commerzbank AG | DE08 8704 0000 0570 9142 00 | Filiale |
1.3 Girokonten Aliaspersonalie Alfréd Attila Juhász
| Tatziffer | Eröffnungs- datum |
Bank | IBAN | Eröffnungsweise |
| 1.3.1 | 19.06.2023 | Deutsche Bank AG | DE02 8707 0024 0910 0629 00 | Filiale |
| 1.3.2 | 26.06.2023 | Ostsächsische Sparkasse Dresden | DE72 8505 0300 1228 3462 80 | Filiale |
| 1.3.3 | 16.08.2023 | Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG | DE93 5019 0000 6000 1075 71 | Online |
Vom Zeitpunkt der jeweiligen Kontoeröffnung an verschaffte sich der Verurteilte für sich selbst, für die gesondert Verfolgten sowie die weiteren bisher unbekannten Täter inkriminierte Gelder, indem er seine o. g. Konten den gesondert Verfolgten sowie den unbekannten Tätern absprachegemäß für die Entgegennahme und Weiterleitung von durch die unbekannten Täter betrügerisch erlangten 19 Überweisungen im Gesamtwert von 35.103,74 € zur Verfügung stellte.
Im Zeitraum vom 20.09.2022 bis 14.08.2023 empfing der Verurteilte sodann auf seinen o. g. Konten sowie seinen beiden Konten bei der Volksbank Köln Bonn eG mit der IBAN DE34 3806 0186 4965 8010 10 – eröffnet am 19.08.2022 unter seiner Echtpersonalie in einer Filiale – und der Sparkasse Köln Bonn mit der IBAN DE62 3705 0198 1936 5739 38 – eröffnet am 22.08.2022 unter seiner Echtpersonalie in der Filiale – die nachfolgenden Gutschriften zu den unter der jeweiligen Spalte „Überweisungseingang“ genannten Zeitpunkten von den jeweils in der Spalte „Absender“ aufgeführten Personen mit den jeweiligen unter Spalte „IBAN“ bezifferten internationalen Bankkontonummern die in der jeweiligen Spalte „Betrag“ benannten Summen zu den in der jeweiligen Spalte „Verwendungszweck“ aufgeführten Zwecken.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Überweisungen:
2. Volksbank Köln Bonn eG
| Überweisungs- eingang |
Absender | IBAN | Betrag | Verwendungs- zweck |
| 20.09.2022 | Danafarm SRL | RO85 BTRL 0130 1202 XXXX XXXX | 15.181,85 € | /RFB/TRAN51 |
3. Sparkasse Köln Bonn
| Tatziffer | Überweisungs- eingang |
Absender | IBAN | Betrag | Verwendungs- zweck |
| 3.1 | 29.03.2023 | Holger Dietrich Cybik | DE51 2564 1302 0621 XXXX XX | 100,00 € | Makita DMR 115 mit Akku und Rechnung |
| 3.2 | 30.03.2023 | Franz Ockel | DE40 7609 0500 0002 XXXX XX | 1.260,00 € | Nikon D780 |
| 3.3 | 30.03.2023 | Tatjana Konzorr | DE21 7905 0000 0049 XXXX XX | 174,90 € | Privat |
| 3.4 | 30.03.2023 | Lea Eiselt | DE28 4265 0150 1117 XXXX XX | 220,00 € | Gutschrift e. Überw. |
| 3.5 | 30.03.2023 | Alexander Höppner | DE85 7505 1040 0190 XXXX XX | 250,00 € | Nintendo Switch |
| 3.6 | 31.03.2023 | Jonathan Pascal Stumber | DE94 6045 0050 1000 XXXX XX | 406,99 € | Kopfhörer B&W Px8 Ebay Kleinanzeigen |
| 3.7 | 31.03.2023 | Kyrosh Martin Salehi | DE80 1004 0000 0132 XXXX XX | 175,00 € | Nintendo Switch OLED weis + 7 Spiel |
| 3.8 | 31.03.2023 | Christina Probst | DE28 2105 0170 1004 XXXX XX | 210,00 € | Federwiege vinted |
| 3.9 | 31.03.2023 | Sophie Havenstein | DE36 1805 0000 4211 XXXX XX | 210,00 € | Woom 3, neu, von vinted |
| 3.10 | 31.03.2023 | Robby Rux | DE24 8608 0000 0185 XXXX XX | 705,00 € | Growatt Mod 6000tl3-xh |
| 3.11 | 31.03.2023 | Daniela Niewöhner | DE09 7016 6486 0000 XXXX XX | 160,00 € | Ebay Kleinanzeigen Rimowa Koffer |
| 3.12 | 03.04.2023 | Rainer Hofmann | DE79 5086 3513 0005 XXXX XX | 200,00 € | Ebay Kleinanzeigen Novafon |
| 3.13 | 03.04.2023 | Louisa Edelmann | DE42 8605 5592 1631 XXXX XX | 150,00 € | Vinted Switch |
| 3.14 | 03.04.2023 | Ingo Goerke | DE80 1005 0000 6015 XXXX XX | 180,00 € | Victron 100/50 |
| 3.15 | 03.04.2023 | Veronique Schrör | DE96 3002 0900 3511 XXXX XX | 185,00 € | NINTENDO SWITCH |
| 3.16 | 04.04.2023 | Sandy Reuber | DE86 1203 0000 1057 XXXX XX | 210,00 € | Fahrrad Woom 2, vindet |
| 3.17 | 13.04.2023 | David Kaschke | DE43 2505 0180 0030 XXXX XX | 125,00 € | Dewalt DE7400 |
4. Ostsächsische Sparkasse Dresden (s. Tatziff. 1.3.2)
| Überweisungs- eingang |
Absender | IBAN | Betrag | Verwendungs- zweck |
| 14.08.2023 | Hubert Hans Graupner | DE65 8704 0000 0402 XXXX XX | 15.000,00 € | Gutschrift |
Diese Zahlungen wurden vorab durch die noch unbekannten Täter mittels betrügerischer Inserate auf den Online-Verkaufsplattformen Ebay Kleinanzeigen und Vinted (Tatziff. 3.1 – 3.17) sowie mittels widerrechtlicher Online-Banking-Zugriffe auf die Konten der einzelnen Geschädigten mit den durch Phishing (Tatziff. 2 + 4) erlangten Daten jeweils in der Absicht, sich aus der wiederholten Begehung von Betrugstaten eine nicht nur vorübergehende und nicht ganz unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen, veranlasst.
Über die o. g. eingegangenen Gutschriften verfügte der Verurteilte in Kenntnis ihrer deliktischen Herkunft jeweils eigenständig – auf Anweisung der noch unbekannten Täter -, indem er diese entweder taggleich bar verfügte (Tatziff. 2 + 4) oder zeitnah auf sein luxemburgisches Konto bei dem Zahlungsdienstleister Paysafe Payment mit der IBAN LU11 4080 0000 9964 6866 weiter transferierte (Tatziff. 3.1 – 3.17) und hierdurch deren Sicherstellung vereitelte.
Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Dresden kostenlos und formfrei anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.
Als Verletzte(r) mögen Sie sich hierzu bitte mit der Staatsanwaltschaft Dresden, Lothringer Straße 1, 01069 Dresden, unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich in Verbindung setzen.
Hinweis: Die genannte 6-Monatsfrist läuft, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Mitteilung.
Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.
Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten – welche ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Dresden anmelden – ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.
Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.
Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO. Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,
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sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens), |
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wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung), |
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wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO. |
In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.
In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft. Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.
Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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