Staatsanwaltschaft München II
23 Js 19546/25
Im gegenständlichen Verfahren wurde gegen folgende Personen rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:
| beteiligte Person | Zmeev Daniil wegen schweren Bandendiebstahls |
| Entscheidung | Strafbefehl des Amtsgerichts Ebersberg vom 16.09.2025, Az: 0 Cs 23 Js 19546/25 rechtskräftig seit 14.11.2025 |
Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus den der Verurteilung zugrunde liegenden Taten ein Entschädigungsanspruch gegen die Verurteilten zustehen.
Dem Strafbefehl vom 16.09.2025 liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Zu nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten an nicht näher bestimmbaren Orten wurden in Deutschland Diebstähle begangen, um sich hierdurch eine Einnahmequelle von gewissem Umfang und gewisser Dauer zu erwirtschaften.
Insbesondere wurden in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit den ebenfalls Verfolgten Uladzislau Dziamkovich und Vadzim Nenadavates Drogerieprodukte im Wert von 20.000 EUR, um diese ohne Bezahlung für sich zu behalten.
Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft München II geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.
Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.
Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php
Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.
Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
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