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Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu)

250 Js 19239/​21

Im gegenständlichen Verfahren wurde wegen Betrugs in einer Vielzahl von Fällen mit Urteil des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 18.06.2025, AZ: 31 Ls 250 Js 19239/​21, rechtskräftig seit 26.06.2025 gegen folgende Person bzw. Firma rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

Christian Haberl: Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 96.623,81 EUR

Autotechnik CH. Haberl GmbH: Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 c StGB) in Höhe von 133.866,67 EUR

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus den der Verurteilung zugrunde liegenden Taten ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Angeschuldigte Christian Haberl ist Inhaber und Geschäftsführer der Autotechnik Ch. Haberl GmbH. Weiterhin firmierte er als Einzelkaufmann unter Autotechnik Haberl, sowie unter Autotechnik Ch. Haberl.

Im Zeitraum zwischen September 2017 und Januar 2022 führte der Angeschuldigte in einer Vielzahl von Fällen Verschleißreparaturen und sonstige Wartungsarbeiten an Fahrzeugen seiner Kunden durch, die gegenüber den jeweiligen Kfz-Kaskoversicherungen nicht erstattungsfähig waren. Anschließend meldete er – von einer seiner Werkstattfilialen aus agierend – unter Vorlage entsprechender Abtretungserklärungen sowie eigens zu diesem Zweck erstellter Rechnungen den jeweiligen Kfz-Versicherungen tatsächlich nicht vorhandene Marderschäden oder defekte Windschutzscheiben (WSS) und wickelte die durch ihn erstellten fiktiven Rechnungen derart ab, um sich zu Unrecht zu bereichern. Der Mehrwert für die Fahrzeugnutzer bestand darin, lediglich die Versicherungsselbstbeteiligung zahlen zu müssen. Der finanzielle Vorteil für den Angeschuldigten Haberl bestand darin, dass er weit höhere Summen gegenüber den Versicherungen abrechnete, als er eigentlich für die durchgeführten Arbeiten hätte verlangen können.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, wird der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:https:/​/​www.justiz.bayern.de/​gerichte-undbehoerden/​staatsanwaltschaft/​augsburg/​antraege_​formulare.php

Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag beim Bundesanzeiger gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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