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Staatsanwaltschaft Dresden

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Dresden

R022 VRs 422 Js 51870/​17, R022 VRs 422 Js 14131/​19 und R022 VRs 422 Js 1419/​19

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)

In den gegenständlichen Verfahren wurden gegen folgende Personen rechtskräftig Einziehungen angeordnet:

A: zu R022 VRs 422 Js 51870/​17

Entscheidung: Beschluss des Landgerichts Dresden vom 03.06.2025, rechtskräftig seit 07.08.2025, Az: 3 KLs 422 Js 51870/​17
Verurteilte Person: Robert Teuber, geb. am 12.09.1983
Wertersatzeinziehung in Höhe von 22.094 EUR

B: zu R022 VRs 422 Js 51870/​17

Entscheidung Urteil des Landgerichts Dresden vom 07.11.2023, rechtskräftig seit 15.11.2023 bzw. 16.10.2024 (bzgl. Schulz), Az: 3 KLs 422 Js 51870/​17
Verurteilte Personen: Steffen Schulz, geb. am 07.10.1968
Wertersatzeinziehung in Höhe von 38.293 EUR
Christoph Töppel, geb. am 17.10.1985
Wertersatzeinziehung in Höhe von 1.949 EUR
Igor Ilic-Eckert, geb. am 28.11.1977
Wertersatzeinziehung in Höhe von 14.500 EUR
Sebahattin Degermenci, geb. am 20.05.1976
Wertersatzeinziehung in Höhe von 7.400 EUR

C: zu R022 VRs 422 Js 14129/​19

Entscheidung Urteil des Landgerichts Dresden vom 28.08.2023, rechtskräftig seit 05.09.2023, Az: 3 KLs 422 Js 14129/​19
Verurteilte Personen: Mathias Klotzsche, geb. am 03.01.1980
Wertersatzeinziehung in Höhe von 46.456 EUR
Ronny Garbuschewski, geb. am 23.02.1986
Wertersatzeinziehung in Höhe von 13.363 EUR
Danny Stöver, geb. am 24.09.1976
Wertersatzeinziehung in Höhe von 2.700 EUR
Daniel Sund, geb. am 19.04.1986
Wertersatzeinziehung in Höhe von 10.425 EUR
Gordon Lanewsky, geb. am 08.07.1983
(Teil-)Wertersatzeinziehung in Höhe von 1.438 EUR

D: zu R022 VRs 422 Js 14131/​19

Entscheidung Urteil des Landgerichts Dresden vom 22.01.2024, rechtskräftig seit 30.01.2024, 3 KLs 422 Js 14131/​19
Verurteilte Personen: Gia Khanh Ta, geb. am 02.01.1967
Wertersatzeinziehung in Höhe von 1.900 EUR
Duc An Truong, geb. am 17.05.1968
Wertersatzeinziehung in Höhe von 1.900 EUR

Es liegt allen Verurteilungen der derselbe Sachverhalt zugrunde. Die Verfahren wurden jedoch wegen verfahrenstechnischer Gründe unter verschiedenen Aktenzeichen abgeurteilt.

Sachverhaltsdarstellung für alle Verfahren:

Die Verurteilten Robert Teuber, Steffen Schulz, Christoph Töppel, Igor Ilic-Eckert, Sebahattin Degermenci, Mathias Klotzsche, Ronny Garbuschewski, Danny Stöver, Daniel Sund, Gordon Lanewsky, sowie Gia Khanh Ta und Duc An Truong und möglicherweise weitere Tatbeteiligte schlossen sich zu nicht näher bekannten Zeitpunkten vor den jeweiligen Taten zu einer – aus wechselnden Mitgliedern bestehenden – Gruppierung zusammen, um regelmäßig an verschiedenen Orten Pokerrunden zu organisieren und in vorher detailliert abgestimmter Aufgabenverteilung in wechselnder Besetzung daran teilzunehmen. Ziel der Bande war es, bei diesen manipulierten Pokerspielen vorrangig extra angeworbene wohlhabende Spieler bewusst und gewollt um ihre hohen Einsätze zu bringen und damit zu schädigen. Die Mitglieder der Bande handelten dabei arbeitsteilig.

In der Anfangszeit, also im Jahr 2014, als Pokerrunden in Dresden und später auch in Hamburg stattfanden, arbeitete der Verurteilte Steffen Schulz noch eng mit Gia Khanh Ta, Igor Ilic-Eckert und Duc An Truong zusammen. Spätestens im Laufe des Jahres 2016 stieg aber der Verurteilte Robert Teuber als führendes Mitglied der Bande in das Geschäft ein.

Die Hauptverantwortlichen und Köpfe der Bande waren ab Ende 2016 die Verurteilten Robert Teuber und Steffen Schulz. Sie besorgten die technischen Geräte zur Manipulation der Pokerspiele und entschieden, wann und wo Pokerrunden stattfanden und wie die Gewinne verteilt wurden. Sie gaben ihre Anweisungen an die Organisatoren der Pokerrunden vor Ort weiter, so an die Verurteilten Ilic-Eckert in Hamburg und an den Verurteilten Ronny Garbuschewski in Rostock und Zwickau.

Kartengeber und Hauptdealer war bis Ende 2017 der Verurteilte Klotzsche. Er war von Beginn an bei den Pokerrunden zuständig für den Einsatz und die Bedienung des Manipulations-Equipments. Außerdem war er auch verantwortlich für die Wartung der Geräte und die Einweisung und Kontrolle neuer Kartengeber, so den Verurteilten Danny Stöver.

Der Verurteilte Christoph Töppel war ein enger Vertrauter von Robert Teuber und nahm an den manipulierten Pokerrunden als Abholer/​mitwissender Mitspieler teil.

Fast alle Tatbeteiligten agierten auch in unterschiedlicher Zusammensetzung bei den Pokerrunden als sogenannte Abholer, also als in das Betrugsgeschehen eingeweihte Mitspieler, die die Aufgabe hatten, bei den Spielen im Zusammenwirken mit den Kartengebern möglichst hohe Gewinne zu erzielen.

Zum Modus Operandi:

Die Gruppierung veranstaltete Pokerabende mit dem Ziel, bei diesen Veranstaltungen die Teilnehmer mittels technischen Betrugsequipments und im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem Kartengeber während des Pokerspiels zu täuschen. So kam ein Smartphone mit einer seitlich verbauten Kamera, ein im Pokertisch eingelassenes Chip Tray, ein Smartphone mit Bluetooth-Verstärker sowie Bluetooth Kopfhörer zum Einsatz. Im Laufe der Zeit kam es zu einer zunehmenden Professionalisierung und Optimierung der Planungen und Taten.

Zur Täuschung der Geschädigten setzten die Verurteilten die manipulierten Spielkarten, das technische Gerät (Smartphone) zur Erkennung der ausgegebenen Pokerblätter, ein in den Pokertisch eingelassenes Chip Tray (Aufbewahrungsbox für Pokerchips mit versteckt eingebauter Kamera) und Bluetooth-Ohrstecker ein.

Durch vorher abgesprochene Handzeichen des Kartengebers erhielten die Verurteilten dann als Abholer/​Spieler im Spielverlauf die Information, ob das an sie ausgegebene Pokerblatt gewinnen oder verlieren würde. Dadurch konnten die Spieler ihre Spieleinsätze anpassen und sich die Spieleinsätze der Geschädigten verschaffen.

Die manipulierten Pokerabende fanden zunächst in Dresden (1. Komplex Dresden) und ab September 2014 dann in Hamburg (2. Komplex Hamburg I) statt. Nach einer ca. eineinhalbjährigen Pause wurden die Pokerspiele ab November 2016 dann in Rostock, später auch in Hamburg (3. Komplex Rostock und Hamburg II) und ab Oktober 2017 in Zwickau und Leipzig (4. Komplex Zwickau/​Leipzig) fortgesetzt.

Mit den Taten wollten sich die Verurteilten und alle weiteren Täter eine nicht unbeträchtliche, auf längere Zeit und einigen Umfang ausgerichtete Einnahmequelle verschaffen.

Die Gewinne der Gruppierung konnten sich pro Spieltag im vier- bis fünfstelligen Bereich bewegen und wurden unter vorher festgelegten Konditionen unter den Tatbeteiligten aufgeteilt.

In Ausführung der oben genannten Absicht und in der beschriebenen Art und Weise begingen die Verurteilten in vorher detailliert abgestimmter Aufgabenverteilung in wechselnder Besetzung jedenfalls die nachfolgenden Taten:

1.

Komplex Dresden

a.

Samstag im April 2014 in einem Büro auf der Reisewitzer Str. 80, Dresden
Täter: Klotzsche, Schulz, Truong, Ta
Geschädigte: Engelmann, Sadiki, Mahmoud

b.

Kurz vor dem 29.08.2014, Reisewitzer Str. 80, Dresden
Täter: Klotzsche, Schulz, Ta, Truong, Ilic-Eckert
Geschädigte: Maric, Petrowske

2.

Komplex Hamburg

a.

01.09.2014, Ecklokal Amandastraße 60/​Lindenalle 2, Hamburg
Täter: Klotzsche, Schulz, Ilic-Eckert, Degermenci
Geschädigte: Dezfoulli und weitere Unbekannte

b.

15 oder 22.09.2014, Ecklokal Amandastraße 60/​Lindenalle 2, Hamburg
Täter: Klotzsche, Schulz, Ilic-Eckert, Degermenci
Geschädigte: Dezfoulli, Jachtmann, Kruse

3.

Komplex Rostock und Hamburg II

a.

22.11.2016, Alexandrinenstraße 95, Rostock
Kein Schaden

b.

02.12.2016, Alexandrinenstraße 95, Rostock
Täter: Teuber, Schulz, Ilic-Eckert, Garbuschewski, Sund, Klotzsche
Geschädigte: Köhler, Rosentreter, Ülker, Wellmann

c.

14.12.2016, Alexandrinenstraße 95, Rostock
Täter: Teuber, Schulz, Ilic-Eckert, Garbuschewski, Sund, Klotzsche
Geschädigte: Wellmann, Habermann

d.

28.02.2017, Landweg 10, 18196 Kavelstorf
Täter: Teuber, Schulz, Garbuschewski, Klotzsche, Sund, Stöver
Geschädigte: Fuchs, Wikert

e.

12.04.2017, Alexandrinenstraße 95, Rostock
Täter: Garbuschewski, Sund, Teuber, Schulz, Klotzsche, Töppel, Stöver
Geschädigte: Fuchs, Aubele

f.

13.04.2017 „Loft“ Alter Teichweg 25, Hamburg
Täter: Teuber, Schulz, Klotzsche, Ilic-Eckert, Degermenci
Geschädigte: Dezfoulli und weitere Unbekannte

g.

22.04.2017 Augustenstraße 116, Rostock
Täter: Teuber, Schulz, Garbuschewski, Sund, Töppel, Klotzsche
Geschädigte: Aubele, Köhler, Wannenwetsch, Bigalke, Drockner, „Pumper“, „Mülli“ und „Henrik“

h.

24.04./​25.04.2017 Alexandrinenstraße 95, 18119 Rostock
Täter: Garbuschewski, Teuber, Schulz, Klotzsche, Sund, Töppel
Geschädigter: Köhler

i.

27.04.2017, „Loft“ Alter Teichweg 25, Hamburg
Täter: Teuber, Schulz, Klotzsche, Ilic-Eckert, Degermenci, Stöver
Geschädigte: Jost, Ince, „Taxifahrer“

j.

02.05.2017, „Loft“ Alter Teichweg 25, Hamburg
Täter: Teuber, Schulz, Klotzsche, Ilic-Eckert, Degermenci, Stöver, Garbuschewski, Töppel
Geschädigte: Dezfoulli, Muchow, „David“

k.

03.05.2017, Alexandrinenstraße 95, 18119 Rostock
Täter: Teuber, Schulz, Garbuschewski, Sund, Töppel, Klotzsche
Geschädigte: Aubele, Wannenwetsch, Dorda, Andrist, Ülker, „murt“, „Kerem“ und „Saki“.

l.

04.05.2017, „Loft“ Alter Teichweg 25, Hamburg
Täter: Teuber, Schulz, Ilic-Eckert, Klotzsche, Stöver, Garbuschewski, Degermenci
Geschädigte: „Spieler X“, Jost, „Reza/​Dubai“

m.

09.05.2017, Alexandrinenstraße 95, 18119 Rostock
Täter: Teuber, Schulz, Garbuschewski, Sund, Klotzsche, Töppel
Geschädigte: Aubele, Wannenwetsch

n.

11.05.2017, „Loft“ Alter Teichweg 25, Hamburg
Täter: Teuber, Schulz, Ilic-Eckert, Degermenci, Klotzsche, Stöver, Töppel, Garbuschewski
Geschädigte: Unbekannt

o.

01.06.2017, „Loft“ Alter Teichweg 25, Hamburg
Täter: Teuber, Schulz, Klotzsche, Stöver, Ilic-Eckert, Degermenci, Töppel
Geschädigte: Chizari, Ince, Abdallah, Muchow, „unbekannter Albaner“

p.

29.06.2017, „Loft“ Alter Teichweg 25, Hamburg
Täter: Teuber, Schulz, Ilic.Eckert, Klotzsche, Stöver, Degermenci
Geschädigte: Muchow, Glöck, Abdallah, Ince, „Reza/​Dubai“, „der Kleinere“

4.

Komplex Zwickau/​Leipzig

a.

18.10.2017, Osterweihstraße 32, Zwickau
Täter: Garbuschewski, Lanewsky, Klotzsche
Geschädigte: Öztürk

b.

21.10.2017, Konradstraße 49, Leipzig
Täter: Garbuschewski, Lanewsky, Klotzsche
Geschädigte: Schiffner, „Thomas“, „Basti“

c.

08.11.2017, Osterweihstraße 32, Zwickau
Täter: Garbuschewski, Lanewsky, Klotzsche
Geschädigter: Öztürk

d.

22.11.2017, Konradstraße 49, Leipzig
Täter: Garbuschewski, Lanewsky, Klotzsche
Geschädigte: „unbekannter David“, Aust

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Verletzten konnten bei den Verurteilten bislang Vermögenswerte in unterschiedlicher Höhe gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Verletzten die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Staatsanwaltschaft Dresden Außenstelle Gutenbergstraße geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft Dresden kostenlos und formfrei anmelden, § 459k Abs. 1 StPO. Der Verletzte möge sich hierzu bitte mit der Staatsanwaltschaft Dresden, Außenstelle Gutenbergstraße 5, 01307 Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich in Verbindung setzen.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Eine Auszahlung durch die Staatsanwaltschaft an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten – welche Ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft Dresden anmelden – ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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