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Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

qimono / Pixabay

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

920 AR 5008/​24

Durch das Landgericht Göttingen ist am 28.02.2024 ein Urteil ergangen, welches zwischenzeitlich durch Gesamtstrafenbildung durch das Landgericht Mannheim vom 10.10.2025 einbezogen wurde und deshalb durch das Cybercrime-Zentrum Baden-Württembergs vollstreckt wird. Gegen Gerald Lenz wurde dabei die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 581.180,50 EUR angeordnet.

Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Verurteilte hat zusammen mit weiteren Tätern mittels eines perfiden Täuschungssystems Anleger dazu gebracht, ihre Ersparnisse in den angeblich hoch renditeträchtigen, tatsächlich aber vollumfänglich fingierten Handel mit Finanzinstrumenten zu investieren.
Konkret wurden im Zeitraum vom April 2018 bis Juni 2020 über die Plattformen FX-Leader, Interactive Trading, InvCenter und Qtech in Deutschland wohnhafte Geschädigte zu Zahlungen von mindestens 18.933.755,63 EUR veranlasst.
Der Verurteilte Lenz verschaffte die Bankverbindungen für die Firmen Angulos E Criterios Unipessoal LDA, Arveras UG, Autonomo Julio Estepan P.F., Estepan Consulting, Euro-Scrap B.V., JeDo Advies Beheer B.V., Jorno Ltd.; JulioEstapan Castanel LDA, Kaila Real Estate Sprl., Libra Digital Marketing SL, New Castle Investment Consulting Ltd., Premierfox Limited, Pro Envtec UG, Solution tech EOOD, TM Luxury Limited, WP Peters Beheer BV und MV Handels UG und leitete das eingegangene Geld in Hinterleute der Organisation. Auf diese Konten haben insgesamt 47 Geschädigte 79 Zahlungen iHv insgesamt 830.420,00 EUR geleistet.
Entgegen der Vereinbarung mit den Geschädigten wurden die Gelder nicht angelegt.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.
Hinweis: Die genannte Frist läuft, sobald ab dem Veröffentlichungsdatum ein Monat verstrichen ist.

Sofern Sie einen Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten anmelden wollen, melden Sie sich bitte schriftlich bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Ludwig-Erhard-Allee 4, 76131 Karlsruhe zum Aktenzeichen 920 AR 5008/​24 Lenz.

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

 

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