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Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

qimono / Pixabay

Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe

910 AR 5047/​25

Im gegenständlichen Verfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg wurde gegen folgende Person rechtskräftig eine Einziehung angeordnet:

betroffene Person Frank Ekpene
Entscheidung Urteil/​ Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 04.08.2025, Az: 6 Ls 630 Js 5332/​25, rechtskräftig seit 30.08.2025
Einziehungsanordnung Selbständige Einziehung nach § 76 a Abs. 1 StGB i.V.m. Wertersatz in Höhe von 900,00 EUR

Laut der genannten Entscheidung beträgt Ihr Schaden: 25.881,16 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen als Anspruchsinhaber aus d. der Verurteilung zugrunde liegenden Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Verurteilte EKPENE erklärte sich zu einem nicht genau bekannten Zeitpunkt Anfang Oktober 2022 gegenüber unbekannten Hintermännern bereit, als Finanzagent sein Konto bei der Sparkasse Kinzigtal, IBAN DE11 6645 1548 0010 8549 68, zur Verfügung zu stellen, eingehende Gelder aus Betrugstaten auf dem Konto in Empfang zu nehmen und im Anschluss an den gesondert verfolgten Nicholas Oiyekpen und andere, bisher nicht identifizierte Personen weiterzuleiten. Ein kleiner Teil der Gelder verblieb bei dem Beschuldigten zu seiner Verfügung.

Dem Beschuldigten war dabei bewusst, dass die Gelder aus Betrugstaten stammten. Er handelte in der Absicht durch den Empfang und das anschließende Weiterleiten der Gelder, die inkriminierte Herkunft der Gelder weiter zu verschleiern.

Er handelte ebenfalls in der Absicht, sich durch die wiederholte Begehung von Geldwäschetaten eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und einigem Umfang zu verschaffen.

Im Zeitraum vom 28.10.2022 bis 21.12.2022 gingen auf dem genannten Konto des Beschuldigten EKPENE bei der Sparkasse Kinzigtal insgesamt acht Überweisungen in Höhe von insgesamt 25.881,16 Euro ein, die aus Betrugstaten herrührten:

Nr. Tag Absender Betrag Vortat
Nr.
1 28.10.2022 Heike Arjomandifard (Manroland Sheetfed GmbH) 4.161,16 2
2 31.10.2022 Dr. Chudy (Condor) 3.000,00 1
3 03.11.2022 Bernd-Josef/​Heidi Kremer 1.500,00 5
4 09.12.2022 Bernd-Josef/​Heidi Kremer 2.360,00 5
5 14.12.2022 Bernd-Josef/​Heidi Kremer 2.360,00 5
6 19.12.2022 Gudrun Paegert 5.000,00 6
7 20.12.2022 Gudrun Paegert 5.000,00 6
8 21.12.2022 Bernd-Josef/​Heidi Kremer 2.500,00 5
GESAMT: 25.881,16

Zur Sicherung etwaiger Ansprüche von Anspruchsinhabern konnten der Einziehungsbetrag in Höhe von 900,00 EUR gesichert werden.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg geltend machen zu können bzw. um mitzuteilen, ob Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben/​durchsetzen werden und diesbezüglich ggf. schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Zur Geltendmachung bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg (Ludwig-Erhard-Allee 1, 76131 Karlsruhe) melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des Aktenzeichens 910 AR 5047/​25 an.
Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO).

Sollten die nach Ablauf der o. g. Frist angemeldeten Ansprüche durch mindestens zwei Anspruchsinhaber den sichergestellten Betrag in Höhe von 900 EUR übersteigen, erfolgt eine anteilige Auskehrung an die Anmeldenden.

Nach fruchtlosem Fristablauf ist eine Forderungsanmeldung nur noch unter Vorlage eines Endurteils nach § 704 ZPO oder eines in § 794 ZPO genannten Vollstreckungstitels möglich (§ 459k Abs. 5 StPO).

 

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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