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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Energietechnik Hubert GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 65/26 hat das Amtsgericht Augsburg am 01. April 2026 entschieden, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufzuheben.

Betroffen ist die Energietechnik Hubert GmbH mit Sitz in Landsberg am Lech (Lechwiesenstraße 58 a). Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 34668 eingetragen und wird von Geschäftsführer Hubert Benedikt vertreten.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet:

  • Die zuvor bestehenden Einschränkungen (z. B. Verfügungsverbote oder Zustimmungsvorbehalte) entfallen
  • Die Gesellschaft erhält grundsätzlich wieder Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen zurück
  • Ein eingesetzter vorläufiger Insolvenzverwalter verliert entsprechende Eingriffsrechte (sofern vorhanden)

Einordnung

Die Aufhebung solcher Maßnahmen kann verschiedene Gründe haben, etwa:

  • Der Insolvenzantrag wurde zurückgenommen
  • Das Verfahren wird nicht weiter betrieben
  • Es liegen keine ausreichenden Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vor

Mit dieser Entscheidung endet die Phase der vorläufigen Sicherung. Ob ein Insolvenzverfahren noch eröffnet wird, ist dem Beschluss selbst nicht zu entnehmen und hängt vom weiteren Verlauf ab.

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