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Vinnergi Germany GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 3610 IN 1996/26 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 25. März 2026 um 11:45 Uhr Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Vinnergi Germany GmbH angeordnet.

Das Unternehmen mit Sitz in Berlin (Fasanenstraße 33) ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 235794 eingetragen und wird von Geschäftsführer Daniel Kleinbauer vertreten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus (Berlin) bestellt.

Zentrale Maßnahmen des Gerichts

Das Gericht hat zur Sicherung der Vermögenslage folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Gesellschaft sind vorläufig untersagt
  • Bereits laufende Vollstreckungsmaßnahmen werden eingestellt
  • Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
  • Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen einzuziehen und Zahlungen entgegenzunehmen
  • Banken müssen dem Verwalter Auskunft über Konten erteilen
  • Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten

Darüber hinaus darf der vorläufige Insolvenzverwalter Geschäftsräume betreten, Unterlagen prüfen und alle erforderlichen Informationen zur Vermögenslage einholen.

Einordnung

Es handelt sich um ein Verfahren mit Zustimmungsvorbehalt: Die Geschäftsführung bleibt formal im Amt, ist jedoch in ihren Entscheidungen stark eingeschränkt.

In der nächsten Phase prüft der vorläufige Insolvenzverwalter insbesondere:

  • ob ein Insolvenzgrund vorliegt
  • ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken

Erst danach entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eine mögliche Abweisung mangels Masse.

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