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Euro Autopfand GmbH: Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 67g IN 338/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 31. März 2026 die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Betroffen ist die Euro Autopfand GmbH mit Sitz in Solingen (Schorberger Straße 66). Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 19988 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Marcus Hungerkamp und Jannis Calvin Hilgerloh vertreten.

Hintergrund

Die Sicherungsmaßnahmen waren ursprünglich am 29. Oktober 2025 angeordnet worden. Solche Maßnahmen dienen typischerweise dazu, das Vermögen eines Unternehmens während der Prüfung eines Insolvenzantrags zu sichern – etwa durch Verfügungsbeschränkungen oder die Einbindung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.

Bedeutung der Aufhebung

Mit der Entscheidung des Gerichts:

  • entfallen sämtliche insolvenzrechtlichen Sicherungsmaßnahmen
  • erhält die Gesellschaft wieder die volle Verfügungsgewalt über ihr Vermögen
  • endet die Phase der vorläufigen Kontrolle im Eröffnungsverfahren

Einordnung

Die Aufhebung kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise:

  • der Insolvenzantrag wurde zurückgenommen
  • die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung liegen nicht mehr vor
  • eine andere Verfahrensentwicklung hat die Maßnahmen entbehrlich gemacht

Ein eröffnetes Insolvenzverfahren ist aus dem Beschluss nicht ersichtlich.

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