Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 11 IN 150/25 hat das Amtsgericht Verden (Aller) am 31. März 2026 um 15:33 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Solar Boxy GmbH angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in Achim (Uphuser Heerstraße 53) wurde zuletzt durch den ehemaligen Geschäftsführer Marcis Vanadzins vertreten.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz (Bremen) bestellt.
Zentrale Maßnahmen
Mit dem Beschluss gelten umfassende Einschränkungen:
- Es wurde ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt
- Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis liegt beim vorläufigen Insolvenzverwalter
- Zahlungen an die Gesellschaft dürfen nur noch unter Beachtung des Beschlusses erfolgen
- Ziel ist die Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung
Einordnung
Das allgemeine Verfügungsverbot ist eine besonders weitgehende Maßnahme im Insolvenzeröffnungsverfahren. Anders als bei einem bloßen Zustimmungsvorbehalt übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter hier faktisch die Kontrolle über das Unternehmen.
In der nächsten Phase wird geprüft, ob:
- ein Insolvenzgrund vorliegt und
- ausreichend Vermögen vorhanden ist, um das Verfahren zu eröffnen
Erst danach entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eine mögliche Abweisung mangels Masse.