Unter dem Aktenzeichen 507 IN 129/25 hat das Amtsgericht Wuppertal am 19. März 2026 um 07:35 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Vereins SV Rot-Weiss Wülfrath e.V. einschneidende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Der im Vereinsregister unter VR 30486 geführte Verein mit Sitz am Silberberger Weg 3 in Wülfrath wird durch seinen Vorstand, bestehend aus Hakan Aslantas, Bairs Kavzan und Tufan Demiraslan, vertreten.
Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen wurde Rechtsanwalt Frank Kischko aus Wuppertal zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Entscheidung geht eine deutliche Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Vereins einher. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, wodurch die Kontrolle über finanzielle und wirtschaftliche Entscheidungen maßgeblich auf diesen übergeht.
Ein zentrales Element der gerichtlichen Anordnung betrifft den Zahlungsverkehr. Drittschuldnern ist es untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an den Verein zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, sämtliche Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Maßnahme dient dazu, die vorhandenen Mittel zu bündeln und eine geordnete Übersicht über die finanzielle Situation zu gewährleisten.
Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verein weitgehend untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Diese Regelung soll verhindern, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden und die vorhandene Vermögensmasse unkontrolliert geschmälert wird.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für den Verein. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage umfassend zu prüfen, das Vermögen zu sichern und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens zu schaffen. Die weiteren Entwicklungen hängen maßgeblich davon ab, ob eine Sanierung möglich erscheint oder andere rechtliche Schritte erforderlich werden.