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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Milli Sa Bau GmbH in Berlin angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Unter dem Aktenzeichen 3616 IN 6648/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 13. März 2026 um 12:45 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Milli Sa Bau GmbH weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Unternehmen mit Sitz in der Frankfurter Allee 93 in 10247 Berlin ist im Handelsregister unter HRB 212059 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Burhan Aslani vertreten.

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich aus Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Entscheidung wird die Verfügungsmacht der Gesellschaft erheblich eingeschränkt, da sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Insbesondere ist es der Schuldnerin untersagt, offene Forderungen eigenständig einzuziehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt eine zentrale Rolle bei der Sicherung und Verwaltung des Vermögens. Er ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen. Darüber hinaus wurde ihm die Einrichtung und Führung eines speziellen Insolvenzsonderkontos ermöglicht, um die finanzielle Abwicklung transparent und geordnet zu gestalten.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der gerichtlichen Anordnung betrifft den Schutz der Gläubigergesamtheit. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden weitgehend untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Gleichzeitig wurde Drittschuldnern untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind diese verpflichtet, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Zur umfassenden Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse wurden dem vorläufigen Insolvenzverwalter weitreichende Befugnisse eingeräumt. Er darf Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und Auskünfte sowohl von der Gesellschaft als auch von Dritten wie Banken, Behörden und Versicherungen einholen. Zudem ist er berechtigt, Einsicht in Grundbücher zu nehmen, sofern diese Eintragungen im Zusammenhang mit der Schuldnerin enthalten.

Mit der Anordnung dieser Maßnahmen wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um die Vermögenslage der Milli Sa Bau GmbH zu sichern und transparent aufzuarbeiten. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und ob Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

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