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Vorläufige Insolvenzverwaltung über WILHARM Immobiliengesellschaft und Grundstücksverwaltungen mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 34 IN 12/26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WILHARM Immobiliengesellschaft und Grundstücksverwaltungen mbH mit Sitz im Prinzengarten 2a in 29223 Celle hat das Amtsgericht Celle eine vorläufige Maßnahme zur Sicherung des Unternehmensvermögens getroffen. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Malte Anklam vertreten, der seinen Wohnsitz im Sandgrubenweg 3c in 31311 Uetze hat.

Mit Beschluss vom 12. März 2026 ordnete das Insolvenzgericht um 15:41 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch aus Hannover bestellt. Seine Kanzlei befindet sich im Schiffgraben 44 in 30175 Hannover. Im Rahmen der angeordneten Maßnahmen dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Darüber hinaus wurden Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Damit soll gewährleistet werden, dass Forderungen der Gesellschaft gesichert bleiben und im Rahmen des Verfahrens ordnungsgemäß berücksichtigt werden können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung besteht für die Antragstellerin sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für Gläubiger die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Celle eingelegt werden.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Phase der gerichtlichen Prüfung der wirtschaftlichen Situation der WILHARM Immobiliengesellschaft und Grundstücksverwaltungen mbH. In diesem Zeitraum wird insbesondere festgestellt, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.

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