Aktenzeichen 67g IN 91/26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Planet U eG mit Sitz im Stormsweg 3 in 22085 Hamburg hat das Amtsgericht Hamburg eine vorläufige Sicherungsmaßnahme getroffen. Die Genossenschaft ist im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer GnR 1062 eingetragen und wird durch ihren Vorstand Thomas Rölle vertreten.
Mit Beschluss vom 16. März 2026 ordnete das Insolvenzgericht um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an. Diese Maßnahme dient dazu, das Vermögen der Genossenschaft während der Prüfung des Insolvenzantrags zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen der wirtschaftlichen Lage zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus aus Hamburg bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Caffamacherreihe 16 in 20355 Hamburg. Im Zuge der gerichtlichen Anordnung dürfen Verfügungen der Genossenschaft über ihr Vermögen künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.
Zugleich wurden die Schuldner der Genossenschaft aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Damit soll sichergestellt werden, dass Forderungen der Genossenschaft während der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung ordnungsgemäß gesichert bleiben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung besteht für die Antragstellerin sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für Gläubiger die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Hamburg einzulegen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die gerichtliche Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Planet U eG. Dabei wird insbesondere festgestellt, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.