Aktenzeichen 105 IN 57/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GO FOR SALES Vertriebsentwicklung GmbH & Co. KG mit Sitz am Campus A1 der Universität des Saarlandes in 66123 Saarbrücken hat das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, eine weitreichende Sicherungsmaßnahme angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRA 12543 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die GO FOR BUSINESS Geschäftsfeldentwicklung GmbH, ebenfalls mit Sitz am Campus der Universität des Saarlandes und im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105496 registriert. Diese wird durch ihren Geschäftsführer Pritu Detemple vertreten.
Mit Beschluss vom 12. März 2026 ordnete das Insolvenzgericht um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft an. Ziel dieser Maßnahme ist es, die wirtschaftliche Situation der Schuldnerin zu sichern und mögliche Vermögensverschiebungen während des laufenden Insolvenzantragsverfahrens zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Liebaug mit Kanzleisitz in der Gutenbergstraße 23 in Saarbrücken bestellt. Gleichzeitig verhängte das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Gesellschaft. Damit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sämtliche Vermögenswerte der Schuldnerin, einschließlich der Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen, auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Schuldner der Gesellschaft wurden zudem aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten. Damit soll sichergestellt werden, dass mögliche Forderungen der Gesellschaft im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung gesichert bleiben.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Phase der umfassenden Prüfung der wirtschaftlichen Lage der GO FOR SALES Vertriebsentwicklung GmbH & Co. KG. Dabei wird insbesondere festgestellt, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen.