Aktenzeichen 18 IN 10/26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Feldhues Solar GmbH mit Sitz am Holsterfeld 29 in 48499 Salzbergen hat das Amtsgericht Lingen (Ems) am 9. März 2026 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HRB 211275 eingetragen.
Die Feldhues Solar GmbH wird durch ihre Geschäftsführer Udo Feldhues und Nicole Feldhues vertreten, die beide ebenfalls unter der Geschäftsanschrift in Salzbergen tätig sind. Mit der gerichtlichen Entscheidung reagiert das Insolvenzgericht auf den vorliegenden Insolvenzantrag und schafft eine rechtliche Grundlage, um die Vermögensverhältnisse des Unternehmens während der laufenden Prüfung zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Münsteraner Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht bestellt, dessen Kanzlei sich in der Sperlichstraße 10 in 48151 Münster befindet. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Erhalt der vorhandenen Vermögenswerte gewährleisten.
Im Zuge der Anordnung wurde festgelegt, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Einschränkung dient dazu, mögliche Vermögensverschiebungen zu verhindern und sicherzustellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben, während das Gericht über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entscheidet.
Zudem wurden die Schuldner der Feldhues Solar GmbH ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Damit wird gewährleistet, dass finanzielle Zuflüsse ordnungsgemäß erfasst und im Rahmen der vorläufigen Verwaltung kontrolliert werden können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin gegen diese Entscheidung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde einlegen kann. Ebenso steht dieses Rechtsmittel Gläubigern offen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach der europäischen Insolvenzverordnung geltend machen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Lingen (Ems) einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Zustellung oder die Verkündung der Entscheidung beziehungsweise der Zeitpunkt der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Lingen (Ems) einen wichtigen Schritt eingeleitet, um die wirtschaftliche Lage der Feldhues Solar GmbH zu prüfen und zugleich die vorhandenen Vermögenswerte des Unternehmens bis zur Entscheidung über die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu sichern.