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Insolvenzantrag der WRS 3 GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 21 IN 163/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WRS 3 GmbH mit Sitz in der Rhein Mosel Straße 36 in 56281 Emmelshausen hat das Amtsgericht Koblenz eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 28253 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführer Daniel Neubauer und Harald Johann Neubauer vertreten.

Der Insolvenzantrag war Gegenstand eines gerichtlichen Prüfungsverfahrens, in dessen Verlauf untersucht wurde, ob die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Rechtsanwalt Dirk Janotta aus Kobern Gondorf war in dem Verfahren als Verfahrensbevollmächtigter der Gesellschaft tätig.

Mit Beschluss vom 9. März 2026 entschied das Amtsgericht Koblenz, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kostenpflichtig abzuweisen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass nach den Feststellungen des Gerichts keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, die die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken könnte. Auch wurde kein entsprechender Kostenvorschuss geleistet, der gemäß den gesetzlichen Regelungen erforderlich gewesen wäre, um die Durchführung des Verfahrens zu ermöglichen.

Infolge der Abweisung des Insolvenzantrags wurden zugleich zuvor angeordnete Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das bereits am 18. September 2025 verhängte allgemeine Veräußerungsverbot wurde beendet. Ebenso hob das Gericht die zuvor angeordnete Einstellung anderweitiger Vollstreckungsmaßnahmen auf, sodass Gläubiger ihre Ansprüche nun wieder im Wege der Einzelvollstreckung verfolgen können.

Mit dieser Entscheidung endet das Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Koblenz. Da keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, wird kein Insolvenzverfahren eröffnet.

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