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Neue Sicherheitsprüfung bei Überweisungen: Kann der Namens-Abgleich Betrug wirklich verhindern?
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Neue Sicherheitsprüfung bei Überweisungen: Kann der Namens-Abgleich Betrug wirklich verhindern?

Tumisu (CC0), Pixabay

Seit dem Herbst 2025 gilt in Europa eine neue Sicherheitsregel für Banküberweisungen. Banken müssen seit dem 9. Oktober 2025 bei SEPA-Überweisungen überprüfen, ob der angegebene Name des Empfängers tatsächlich zum hinterlegten Konto gehört. Die neue Kontrolle soll Verbraucher besser vor Betrug und Fehlüberweisungen schützen. Hintergrund sind stark gestiegene Schäden durch Online-Betrugsmaschen, bei denen Opfer Geld auf fremde Konten überweisen. Doch wie gut funktioniert diese neue Sicherheitsmaßnahme im Alltag tatsächlich?

Die neue Prüfung wird häufig als „IBAN-Namens-Abgleich“ oder „Verification of Payee“ bezeichnet. Sie basiert auf einer EU-Vorgabe und wird inzwischen von vielen Banken im Online-Banking automatisch durchgeführt. Sobald ein Kunde eine Überweisung eingibt, vergleicht das System den eingegebenen Namen mit den Daten des Zielkontos. Je nach Ergebnis erhält der Nutzer eine Rückmeldung: Stimmen Name und Konto überein, wird die Zahlung normal freigegeben. Gibt es jedoch Abweichungen, erscheint eine Warnung.

Der Hintergrund dieser Neuerung ist ein wachsendes Problem im digitalen Zahlungsverkehr. In den vergangenen Jahren haben sich Betrugsfälle stark verbreitet, bei denen Kriminelle Opfer dazu bringen, Geld auf Konten mit falschen Namen zu überweisen. Häufig geschieht dies durch Phishing-Mails, Fake-Rechnungen oder manipulierte E-Mails, etwa im sogenannten „CEO-Betrug“ oder bei gehackten Geschäftskonten. Auch private Käufer werden immer wieder Opfer solcher Maschen, etwa bei Online-Kleinanzeigen oder angeblichen Rechnungen.

Bislang konnten solche Überweisungen relativ einfach erfolgen, weil Banken in erster Linie nur die IBAN überprüften, nicht jedoch den dazugehörigen Namen. Selbst wenn der Name völlig falsch war, konnte das Geld dennoch auf das Konto überwiesen werden. Genau diese Schwachstelle soll die neue EU-Regel schließen.

In der Praxis funktioniert der Sicherheitscheck jedoch nicht immer reibungslos. Einige Nutzer berichten von falschen Warnmeldungen, etwa wenn der Name leicht anders geschrieben ist oder Abkürzungen verwendet werden. Auch bei Gemeinschaftskonten oder Firmenkonten kann es zu Abweichungen kommen. In solchen Fällen erscheint häufig ein Hinweis, dass der Name nicht vollständig mit den Kontodaten übereinstimmt. Kunden können die Überweisung dann zwar meist trotzdem durchführen, werden jedoch ausdrücklich auf das mögliche Risiko hingewiesen.

Verbraucherschützer begrüßen den neuen Mechanismus grundsätzlich. Ihrer Ansicht nach erhöht der Namens-Abgleich die Sicherheit deutlich, weil Betrugsversuche schneller erkannt werden können. Gleichzeitig betonen Experten, dass das System kein vollständiger Schutz vor Betrug ist. Wenn Kriminelle den korrekten Namen eines Kontoinhabers kennen oder ein Konto unter falscher Identität eröffnen, kann auch der neue Sicherheitscheck umgangen werden.

Hinzu kommt, dass der Erfolg der Maßnahme stark davon abhängt, wie konsequent Banken die Prüfung umsetzen. Einige Institute zeigen klare Warnmeldungen und blockieren Überweisungen bei deutlichen Abweichungen, während andere lediglich Hinweise anzeigen. Für Verbraucher bleibt deshalb wichtig, selbst aufmerksam zu bleiben und verdächtige Zahlungsaufforderungen kritisch zu prüfen.

Auch Fehlüberweisungen sollen durch den neuen Mechanismus seltener werden. Wer versehentlich eine falsche IBAN eingibt, bekommt häufig sofort einen Hinweis, dass der angegebene Name nicht zum Konto passt. Das kann verhindern, dass Geld irrtümlich an eine fremde Person überwiesen wird – ein Problem, das bisher oft nur mit großem Aufwand rückgängig gemacht werden konnte.

Trotz der neuen Sicherheitsprüfung raten Experten weiterhin zu Vorsicht im Online-Banking. Verbraucher sollten vor allem bei unerwarteten Rechnungen, kurzfristigen Zahlungsforderungen oder angeblichen Notfällen besonders skeptisch sein. Im Zweifel empfiehlt es sich, den Zahlungsempfänger direkt über bekannte Kontaktdaten zu überprüfen, bevor Geld überwiesen wird.

Die Einführung des Namens-Abgleichs gilt als wichtiger Schritt im Kampf gegen Finanzbetrug. Ob die Maßnahme langfristig zu deutlich weniger Betrugsfällen führt, wird sich jedoch erst in den kommenden Jahren zeigen. Klar ist bereits jetzt: Die Technik kann helfen, ersetzt aber nicht die Aufmerksamkeit der Nutzer im digitalen Zahlungsverkehr.

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