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BaFin warnt vor richmond365(.)com – Zweifel an Existenz der „Richmond365 Finance Limited“

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website richmond365(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne die erforderliche Genehmigung Finanz- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Zweifel an der angegebenen Gesellschaft

Die Plattform tritt unter dem Namen „Richmond365 Finance Limited“ auf. Als Sitz wird London im Vereinigten Königreich genannt, zusätzlich wird eine deutsche Niederlassung in Berlin angegeben. Nach Angaben der BaFin existiert ein solches Unternehmen jedoch nicht im britischen Unternehmensregister.

Damit bestehen erhebliche Zweifel an der Identität des Anbieters. In solchen Fällen kann nicht nachvollzogen werden, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht oder welche rechtliche Struktur besteht.

Unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis beziehungsweise Zulassung der BaFin angeboten werden. Anbieter ohne eine solche Genehmigung unterliegen keiner staatlichen Finanzaufsicht.

Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies ein erhöhtes Risiko: Es fehlt die regulatorische Kontrolle, die unter anderem Mindestanforderungen an Organisation, Kapitalausstattung und Geschäftsführung sicherstellt.

Die Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Diese Vorschriften ermöglichen es der Aufsichtsbehörde, die Öffentlichkeit über Anbieter zu informieren, die möglicherweise unerlaubt tätig sind.

Zulassung vor Investition prüfen

Ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, lässt sich in der offiziellen Unternehmensdatenbank der Aufsicht überprüfen. Diese Kontrolle sollte vor jeder Investition oder Kontoeröffnung selbstverständlich sein.

Der Fall richmond365(.)com zeigt erneut: Professionell wirkende Internetauftritte und internationale Firmensitze können leicht vorgetäuscht werden. Entscheidend ist nicht der äußere Eindruck, sondern die nachweisbare regulatorische Zulassung durch eine zuständige Finanzaufsichtsbehörde.

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