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Bafin Meldung TGI AG/BaFin-Hinweis zur TGI AG: „Anleger sollten ihre Verträge jetzt genau prüfen“

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay

Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel, Kanzlei BEMK Bielefeld

Die Finanzaufsicht BaFin hat Hinweise veröffentlicht, dass die TGI AG mit Sitz in Vaduz (Liechtenstein) möglicherweise Vermögensanlagen in Deutschland angeboten hat, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Das Angebot lief unter der Bezeichnung „Goldkauf mit Rabatt“. Anleger sollten Geld zur Verfügung stellen und dafür Zinsen sowie später Gold erhalten.

Was dieser Hinweis der BaFin bedeutet und was betroffene Anleger jetzt tun können, erklärt Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK in Bielefeld.

„Die BaFin sieht Hinweise auf einen möglichen Gesetzesverstoß“

Frage: Herr Högel, was genau bedeutet der Hinweis der BaFin zur TGI AG?

Maurice Högel:
Die BaFin teilt mit, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Vermögensanlagen in Deutschland öffentlich angeboten wurden, ohne dass dafür ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Nach dem Vermögensanlagengesetz ist ein solcher Prospekt aber grundsätzlich Pflicht, bevor eine Anlage öffentlich angeboten werden darf. Fehlt dieser Prospekt, kann das ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben sein.

„Der Verkaufsprospekt soll Anleger informieren“

Frage: Warum ist ein Verkaufsprospekt so wichtig?

Högel:
Der Verkaufsprospekt ist ein zentrales Informationsdokument für Anleger. Darin müssen unter anderem stehen:

  • wie das Investment funktioniert

  • welche Risiken bestehen

  • wer hinter dem Unternehmen steht

  • wie das Geld verwendet werden soll

Diese Informationen sollen Anlegern helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen.

„Die BaFin prüft nicht die wirtschaftliche Qualität“

Frage: Bedeutet eine BaFin-Prüfung, dass ein Investment sicher ist?

Högel:
Nein. Die BaFin prüft bei einem Prospekt nur, ob alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten sind und ob der Text verständlich ist.

Die Behörde prüft nicht, ob die Angaben inhaltlich richtig sind oder ob das Geschäftsmodell wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch die Seriosität eines Unternehmens wird dabei nicht bewertet.

„Anleger sollten jetzt aktiv werden“

Frage: Was sollten Anleger tun, die in ein solches Modell investiert haben?

Högel:
Betroffene Anleger sollten zunächst Ruhe bewahren, aber ihre Situation genau prüfen. Wichtig ist:

  • alle Vertragsunterlagen sammeln

  • Zahlungsbelege sichern

  • Kommunikation mit dem Anbieter dokumentieren

Anschließend kann geprüft werden, ob rechtliche Ansprüche bestehen, etwa auf Schadensersatz.

„Frühzeitig rechtlichen Rat einholen“

Frage: Ihr wichtigster Rat an Anleger?

Högel:
Wer Geld investiert hat und jetzt unsicher ist, sollte frühzeitig eine rechtliche Prüfung vornehmen lassen. Gerade wenn gesetzliche Vorgaben wie ein Verkaufsprospekt fehlen könnten, kann das rechtliche Folgen für Anbieter und mögliche Ansprüche für Anleger haben.

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