Interview mit Rechtsanwalt Niklas Linnemann
Die Finanzaufsicht BaFin hat Hinweise veröffentlicht, dass die Equity Research Ventures PTE. LTD., nach eigenen Angaben mit Sitz in Singapur, eine Vermögensanlage mit dem Namen „Co-Investment AlleAktien Wealth x SpaceX“ möglicherweise ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekt öffentlich in Deutschland anbietet.
Das Angebot soll über mehrere Internetseiten beworben worden sein. Laut BaFin handelt es sich dabei um eine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes. Ein erforderlicher Verkaufsprospekt scheint nach aktuellem Stand jedoch nicht veröffentlicht worden zu sein.
Was dieser Hinweis bedeutet und was betroffene Anleger jetzt tun können, erklärt Rechtsanwalt Niklas Linnemann im Interview.
„Die BaFin sieht Hinweise auf einen möglichen Gesetzesverstoß“
Frage: Herr Linnemann, was bedeutet der aktuelle Hinweis der BaFin zu diesem Investment?
Niklas Linnemann:
Die BaFin weist darauf hin, dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Vermögensanlage öffentlich angeboten wird, ohne dass zuvor ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.
Nach dem Vermögensanlagengesetz ist ein solcher Prospekt grundsätzlich Pflicht, wenn eine Anlage öffentlich in Deutschland angeboten wird. Fehlt dieser Prospekt, kann das einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben darstellen.
„Der Verkaufsprospekt ist ein wichtiges Informationsdokument“
Frage: Warum ist dieser Verkaufsprospekt für Anleger so wichtig?
Linnemann:
Der Verkaufsprospekt enthält wichtige Informationen für Anleger. Zum Beispiel:
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wie das Investment aufgebaut ist
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welche Risiken bestehen
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wer hinter dem Unternehmen steht
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wie das eingesammelte Geld verwendet wird
Ohne einen solchen Prospekt fehlt Anlegern oft eine wichtige Grundlage für ihre Entscheidung.
„Die BaFin prüft nicht die wirtschaftliche Qualität“
Frage: Bedeutet eine BaFin-Prüfung, dass ein Investment sicher ist?
Linnemann:
Nein, das wird oft missverstanden. Die BaFin prüft nur, ob der Prospekt formal vollständig und verständlich ist.
Sie prüft nicht, ob die Angaben richtig sind oder ob das Geschäftsmodell wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch die Seriosität des Anbieters wird dabei nicht bewertet.
„Anleger sollten ihre Unterlagen genau prüfen“
Frage: Was sollten Anleger tun, die sich für dieses Investment entschieden haben?
Linnemann:
Anleger sollten zunächst alle Unterlagen zu ihrer Investition sammeln. Dazu gehören:
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Verträge oder Beteiligungsvereinbarungen
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Zahlungsnachweise
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E-Mails oder andere Kommunikation mit dem Anbieter
Anschließend kann geprüft werden, ob rechtliche Ansprüche bestehen, zum Beispiel auf Schadensersatz.
„Frühzeitig beraten lassen“
Frage: Was ist Ihr wichtigster Rat für betroffene Anleger?
Linnemann:
Wichtig ist, nicht vorschnell zu handeln, aber auch nicht abzuwarten. Anleger sollten ihre Situation rechtlich prüfen lassen, wenn sie unsicher sind. Gerade bei Vermögensanlagen kann es sinnvoll sein, frühzeitig zu klären, welche Möglichkeiten bestehen.