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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Living Bestand GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 14 IN 20 26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Living Bestand GmbH mit Sitz in der Martinstraße 43 in 73728 Esslingen hat das Amtsgericht Esslingen am 05.03.2026 um 10:45 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern, bis über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 789592 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Rizaj Valdet vertreten. Im Zuge des eingeleiteten Insolvenzantragsverfahrens sah das Insolvenzgericht die Notwendigkeit, das Vermögen des Unternehmens unter gerichtliche Sicherung zu stellen und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermöglichen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rainer Tillmann mit Kanzleisitz in der Flughafenstraße 59 in 70629 Stuttgart bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob ausreichende Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit der gerichtlichen Anordnung wurden zugleich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt, um eine gleichmäßige Behandlung der Gläubiger sicherzustellen.

Die Geschäftsführung der Living Bestand GmbH unterliegt nun erheblichen Einschränkungen. Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten und über offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem kann er Sonderkonten einrichten und über diese verfügen, um die spätere Insolvenzmasse ordnungsgemäß zu sichern. Kreditinstitute, bei denen Konten der Gesellschaft geführt werden, sind verpflichtet, ihm die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Auch die Schuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, offene Forderungen nicht mehr an die Living Bestand GmbH selbst zu begleichen, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist darüber hinaus berechtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle notwendigen Informationen zur Aufklärung der wirtschaftlichen Situation einzuholen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt die Phase der gerichtlichen Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Living Bestand GmbH. Auf Grundlage der ermittelten Erkenntnisse wird das Insolvenzgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ob andere rechtliche Schritte folgen.

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