Aktenzeichen 70k IN 286/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der S.G.B. Consulting International GmbH & Co. KG mit Sitz in der Industriestraße 167 A in 50999 Köln hat das Amtsgericht Köln am 05.03.2026 um 10:09 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 28149 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Wilsig UG (haftungsbeschränkt), die wiederum von Geschäftsführerin Wilma Müller vertreten wird.
Mit Beschluss des Insolvenzgerichts wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Rainer Frölich aus Köln.
Im Zuge der Entscheidung wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit unterliegt die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft einer gerichtlichen Kontrolle.
Zudem wurde den Schuldnern der Gesellschaft – sogenannten Drittschuldnern – untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden entsprechend aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und eine mögliche Benachteiligung von Gläubigern zu verhindern. In der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung prüft der eingesetzte Verwalter insbesondere die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Auf Grundlage dieser Prüfung wird das Insolvenzgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, ob das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.G.B. Consulting International GmbH & Co. KG eröffnet wird.