Aktenzeichen 810 IN 1319/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaKant Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in der Schlitzer Straße 8 in 60386 Frankfurt am Main hat das Amtsgericht Frankfurt am Main eine Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens getroffen.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 78942 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Gregor Kantoch und Martin Makolski vertreten.
Mit Beschluss vom 16.02.2026 wies das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Grundlage der Entscheidung ist § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Danach kann ein Insolvenzantrag zurückgewiesen werden, wenn zwar ein Insolvenzgrund vorliegt, jedoch keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Entscheidung stützt sich auf die Ermittlungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen Rechtsanwalt Markus Walter, der in seinem Gutachten vom 22.01.2026 zu dem Ergebnis kam, dass zwar ein Eröffnungsgrund gegeben ist, jedoch kein Vermögen vorhanden ist, das die Verfahrenskosten tragen könnte.
Neben der Abweisung des Insolvenzantrags ordnete das Gericht zudem die Eintragung der Gesellschaft in das Schuldnerverzeichnis an. Diese Maßnahme erfolgt gemäß § 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung in Verbindung mit § 882b Absatz 1 Nummer 3 der Zivilprozessordnung.
Die Kosten des Verfahrens wurden der Antragstellerin auferlegt. Der Gegenstandswert des Verfahrens setzte das Gericht auf 2.500 Euro fest.
Gegen die Entscheidung kann die Gesellschaft innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung des Beschlusses sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Frankfurt am Main einlegen. Ebenso besteht die Möglichkeit, gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes innerhalb von sechs Monaten Beschwerde einzulegen, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.