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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Schwall Immobilien GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 101 IN 84/26

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schwall Immobilien GmbH mit Sitz am Bahnhofplatz 12 in 76137 Karlsruhe hat das Amtsgericht Karlsruhe Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Der Beschluss wurde am 05.03.2026 um 11:00 Uhr erlassen.

Der Insolvenzantrag wurde von der Krankenkasse BIG direkt gesund aus Dortmund als Gläubigerin gestellt. Die betroffene Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter der Nummer HRB 744248 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Michael Schwall vertreten.

Zur Sicherung des Vermögens der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ordnete das Gericht mehrere Maßnahmen an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Bassermann aus Karlsruhe bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern sowie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zugleich als Sachverständiger beauftragt. Er soll feststellen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Zudem ordnete das Gericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Darüber hinaus wurde der Schuldnerin untersagt, über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Diese Befugnisse gehen vorläufig auf den Insolvenzverwalter über, der auch berechtigt ist, Gelder einzuziehen und entsprechende Sonderkonten einzurichten.

Parallel dazu wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig untersagt beziehungsweise bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst zu leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Im nächsten Schritt wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der Schwall Immobilien GmbH umfassend prüfen. Auf Grundlage dieses Gutachtens entscheidet das Insolvenzgericht später, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird.

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