Aktenzeichen 9 IN 25 26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Drenth Group GmbH mit Sitz in der Zwoller Straße 32 in 49716 Meppen hat das Amtsgericht Meppen am 04.03.2026 um 12:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 217674 eingetragen und im Bereich Straßen und Tiefbau tätig. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Richard Geert Drenth, Leon Berens, Henny Kuper sowie Max Machiel Bennie Drenth, die jeweils ebenfalls in Meppen ansässig sind.
Mit der gerichtlichen Entscheidung wird die Verfügungsmacht der Gesellschaft über ihr Vermögen eingeschränkt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dazu, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und eine nachteilige Veränderung der wirtschaftlichen Lage während der laufenden Prüfung des Insolvenzantrags zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Sontopski aus Wettringen bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern, die wirtschaftliche Situation zu prüfen und dem Insolvenzgericht eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu liefern.
Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Damit wird gewährleistet, dass eingehende Gelder unter Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters verwaltet und der späteren Insolvenzmasse zugeführt werden können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese kann von der Antragstellerin eingelegt werden. Darüber hinaus steht dieses Rechtsmittel auch jedem Gläubiger offen, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Meppen einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung gelten besondere Fristenregelungen. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung tritt das Verfahren nun in eine entscheidende Phase ein, in der die wirtschaftliche Lage der Drenth Group GmbH umfassend geprüft wird.