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Insolvenzantrag gegen die Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 903 IN 190 25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bade Immobilien Estate Capital 5 GmbH & Co. KG mit Sitz im Alten Winkel 14 in 31515 Wunstorf hat das Amtsgericht Hannover am 04.03.2026 eine abschließende Entscheidung getroffen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRA 206049 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Bade Immobilien Estate Beteiligungs GmbH mit Sitz ebenfalls in Wunstorf, die durch ihren Geschäftsführer Willi Bade vertreten wird.

Im Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens hatte das Insolvenzgericht bereits am 21.05.2025 Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Diese Maßnahmen dienen in einem frühen Stadium des Verfahrens dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen der wirtschaftlichen Lage zu verhindern, bis über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Nachdem der Insolvenzantrag jedoch mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse abgewiesen wurde, hob das Amtsgericht Hannover am 04.03.2026 sowohl die angeordneten Verfügungsbeschränkungen als auch die vorläufige Insolvenzverwaltung auf. Ohne ausreichende Insolvenzmasse kann ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, da die Kosten des Verfahrens nicht gedeckt wären.

Mit dieser Entscheidung endet das Insolvenzantragsverfahren unter dem Aktenzeichen 903 IN 190 25. Gleichzeitig entfallen die zuvor bestehenden Beschränkungen der Verfügungsbefugnis der Gesellschaft. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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